Gütersloh, Hellweg II: Irreführende Markierung verleitet zu verkehrswidrigem Linksfahren

Am Hellweg wurde auf dem linksseitigen Sonderweg ein Sinnbild "Radverkehr" markiert.
Status: Erfasst
Status vom: 02.10.2016
Kategorie: Benutzungspflicht, Markierung
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Bild 1: Die Markierung suggeriert, Radfahrer dürften den linken Radweg benutzen.
 

Gütersloh, Kreuzstraße: Einbahnstraße fehlerhaft beschildert

Die Kreuzstraße ist teilweise eine Einbahnstraße. Die zur Freigabe des Radverkehrs in Gegenrichtung angebrachte Beschilderung ist fehlerhaft.
Status: Erfasst
Status vom: 27.05.2017
Kategorie: Verkehrszeichen
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Bild 1
 

Gütersloh, Lutterwald: Schlechte Wegstrecke auf dem R20

In der Nähe des Gütersloher Ortsteils Isselhorst wird der Radwanderweg R20 („Rund um Gütersloh“) auf etwa 2 Kilometer Länge durch den Lutterwald geführt.
Status: Erfasst
Status vom: 22.12.2017
Gemeldet am: 22.12.2017
Kategorie: Baulicher Zustand, Verkehrszeichen
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Gütersloh, Neuenkirchener Straße / Feuerbornstraße: Anforderungsschleife einstellen

An der Kreuzung Neuenkirchener Straße / Feuerbornstraße stehen die Hauptsingnale der Lichtsignalanlage auf "ALLES ROT", sofern keine Anforderungsschleife ausgelöst wurde. Damit die sich nähernden Fahrzeuge nicht in jedem Fall...
Status: Erfasst
Status vom: 04.09.2016
Kategorie: Signalisierung
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Bild 1
 

Gütersloh-Friedrichsdorf, Avenwedder Straße: Unzulässige Verkehrszeichen

An der Avenwedder Straße in Friedrichsdorf sind auf beiden Straßenseiten Gehwege vorhanden. In Fahrtrichtung rechts sind allein stehende Zusatzzeichen 1022-10 (Radverkehr frei) angebracht.
Status: Erfasst
Status vom: 26.05.2017
Kategorie: Verkehrszeichen
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Bild 1
 

Halle, Hesselner Straße: Benutzungspflichter Radweg trotz Tempo-30-Zone

An der Hesselner Straße gibt es zwischen der Einmündung Clever Straße und der B 68 auf der östlichen Straßenseite einen in beide Richtungen mit Zeichen 240 gekennzeichneten kombinierten Rad- und Gehweg.
Status: Erfasst
Status vom: 10.01.2012
Kategorie: Benutzungspflicht
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Halle, Margarethe-Windthorst-Straße: Beidseitig benutzungspflichtiger Hochbordradweg mit schlechter Oberfläche

An der Margarethe-Windthorst-Straße befindet sich auf der nördlichen Straßenseite ein mit Zeichen 240 StVO gekennzeichneter benutzungspflichtiger Rad- und Gehweg. Der Rad- und Gehweg ist dabei in beide Richtungen als...
Status: Erfasst
Status vom: 19.02.2012
Kategorie: Baulicher Zustand, Benutzungspflicht
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Harsewinkel, Mühlenwinkel: Radweg fehlender Lückenschluß

Mühlenwinkel: Fehlender Radweg - Lückenschluss auf 480m auf der westlichen Seite zwischen Fritz-Wallmeier-Str. und Tüllheide
Status: Erfasst
Gemeldet am: 06.03.2016
Kategorie: Radverkehrsführung, Gefahrenstelle
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Lückenschluss Mühlenwinkel
 

Harsewinkel, Münsterstraße: Wurzelaufbrüche auf 200m

Wurzelaufbrüche auf dem Radweg der Münsterstraße (B 513) zwischen Im Venne und der Stadtgrenze.
Status: Erfasst
Gemeldet am: 05.04.2016
Kategorie: Baulicher Zustand, Gefahrenstelle
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Harsewinkel, Tecklenburger Weg: Benutzungspflicht und schlechte Radverkehrsführung

Der gemeinsame Fuß- und Radweg an der Tecklenburger Str. ist ab der Hausnr. 104 bis zu den Eisenbahnschienen mittels Zeichen 240 StVO als benutzungspflichtig beschildert (Bild 4). Dieser Weg ist auch in Gegenrichtung...
Status: Erfasst
Gemeldet am: 06.04.2016
Kategorie: Benutzungspflicht, Gefahrenstelle
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Bild 1: Der Rad- Gehweg ist in Gegenrichtung benutzungspflichtig, Zeichen 240
 

Harsewinkel-Greffen, Beelener Straße: extreme Wurzelaufbrüche

Wurzelaufbrüche auf dem Radweg der Beelener Str. (L 831) zwischen Körkesweg und Landhagen
Status: Erfasst
Gemeldet am: 03.03.2016
Kategorie: Baulicher Zustand, Gefahrenstelle
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Harsewinkel-Greffen, Sassenberger Straße: extreme Wurzelaufbrüche

Wurzelaufbrüche auf dem Radweg der Sassenberger Str. (B513) ab ca. 170m westlich Westholts Damm Richtung Sassenberg.
Status: Erfasst
Gemeldet am: 03.03.2016
Kategorie: Baulicher Zustand, Gefahrenstelle
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Radweg Sassenberger Str.
 

Herzebrock, Gildestraße: Benutzungspflicht

Auf der Gildestraße gibt es ab der Kreuzung Clarholzer Straße in Richtung Ortsmitte einen mit Zeichen 240 beschilderten ca. 250 m langen benutzungspflichtigen Rad- und Gehweg auf der rechten Straßenseite (siehe Bild 1)
Status: Erfasst
Status vom: 05.12.2011
Kategorie: Benutzungspflicht
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Herzebrock, Gütersloher Straße / Gildestraße: Radwegbenutzungspflicht

In Herzebrock sind im Verlauf der Ortsdurchfahrt an dem Straßenzug Gütersloher Straße - Gildestraße die Radwegbenutzungspflichten offensichtlich rechtswidrig angeordnet.
Status: Erfasst
Status vom: 02.01.2014
Kategorie: Benutzungspflicht
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Bild 1
 

Rheda-Wiedenbrück / St. Vit, Stromberger Straße

Der linksseitige Radweg an der Stromberger Straße von Wiedenbrück nach St. Vit endet vor der Ortseinfahrt St. Vit ohne Querungshilfe.
Status: Erfasst
Status vom: 17.04.2013
Gemeldet am: 17.04.2013
Kategorie: Gefahrenstelle, Markierung
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Radwegende in der Ortseinfahrt St. Vit.
 

Rheda-Wiedenbrück, Fürst-Bentheim-Straße

Radwegebenutzungspflicht innerhalb Zone 30
Status: Erfasst
Status vom: 28.07.2013
Kategorie: Benutzungspflicht
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Rheda-Wiedenbrück, Fürst-Bentheim-Straße

Radwegebenutzungspflicht innerhalb Zone 30
Status: Erfasst
Status vom: 27.04.2013
Gemeldet am: 27.04.2013
Kategorie: Benutzungspflicht
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Rheda-Wiedenbrück, Gütersloher Straße I: Benutzungspflichtiger Zweirichtungs-Geh-/ Radweg zu schmal

Der teilweise nur 1,80 m breite gemeinsame Geh-/ Radweg an der nördlichen Straßenseite ist in den meisten Abschnitten in beiden Fahrtrichtungen mittels Verkehrszeichen 240 StVO als benutzungspflichtig beschildert.
Status: Erfasst
Status vom: 03.09.2012
Kategorie: Breite, Benutzungspflicht, Baulicher Zustand
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Bild 1: Die Nebenanlage ist in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtig.
 

Rheda-Wiedenbrück, Gütersloher Straße II: Sichtbehinderung durch eine hohe Hecke

Im Bereich einer Kurve gegenüber der Einmündung der Neuenkirchener Straße werden die Sichtbeziehungen zwischen den Fußgängern und Radfahrern auf dem gemeinsamen Geh-/ Radweg durch eine hohe Hecke behindert.
Status: Erfasst
Status vom: 04.09.2012
Kategorie: Gefahrenstelle, Hindernis
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Bild 1: Die Hecke behindert die Sicht
 

Rheda-Wiedenbrück, Gütersloher Straße III: Benutzungspflichtiger Geh-/ Radweg zu schmal und in schlechtem Zustand

An der Gütersloher Straße gibt es in Fahrtrichtung stadtauswärts es einen zu schmalen mit Verkehrszeichen 240 StVO beschilderten gemeinsamen Geh- und Radweg.
Status: Erfasst
Status vom: 05.09.2012
Kategorie: Benutzungspflicht, Baulicher Zustand, Breite
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Bild 1: Der gemeinsame Geh-/ Radweg ist zu schmal.
 

Rheda-Wiedenbrück, Kreisverkehr Ringstraße / Fontainestraße

Fehlende Führung des Radverkehrs in der Kreisverkehrszufahrt
Status: Erfasst
Status vom: 17.04.2013
Gemeldet am: 15.12.2012
Kategorie: Gefahrenstelle, Radverkehrsführung
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Kreisverkehr Ringstraße / Fontainestraße
 

Rheda-Wiedenbrück, Kreuzung Brockstraße/Varenseller Str.: Drückerampel

An der neu gebauten Kreuzung Brockstraße/Varenseller Str./Kapellenstraße gibt es eine Drückerampel
Status: Erfasst
Status vom: 28.04.2011
Kategorie: Benachteiligung
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Ohne Drücken gibt es für Radfahrer kein grün.
 

Rheda-Wiedenbrück, Ringstraße

Hindernis (Verkehrsschild) auf dem Radweg
Status: Erfasst
Status vom: 17.04.2013
Gemeldet am: 17.04.2013
Kategorie: Hindernis
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Verkehrsschild steht auf dem Radweg
 

Rheda-Wiedenbrück, Stromberger Straße

Der Radweg an der Stromberger Straße zwischen Wiedenbrück und St. Vit entspricht nicht den Anforderungen
Status: Erfasst
Status vom: 27.04.2013
Gemeldet am: 27.04.2013
Kategorie: Benutzungspflicht, Breite
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Rietberg, Torfweg: Gehweg in beiden Richtungen benutzungspflichtig

Zwischen den Knotenpunkten Westerwieher Straße und Klosterstraße ist der Gehweg mittels Verkehrszeichen 240 StVO in beiden Fahrtrichtungen für den Radverkehr als benutzungspflichtig gekennzeichnet.
Status: Erfasst
Status vom: 13.04.2013
Kategorie: Benutzungspflicht, Baulicher Zustand
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Bild 1: Aus Richtung Westerwieher Straße.
 

Rietberg, Varenseller Straße: Benutzungspflichtiger Radweg mit sehr schlechter Oberfläche und Verschwenkungen

An der Varenseller Straße befindet sich ab der Einmündung Westfalenweg in Richtung Rietberg auf der rechten Seiten ein kombinierter Rad- und Gehweg. Der Rad- und Gehweg ist in beide Richtungen mit Zeichen 240 als...
Status: Erfasst
Status vom: 23.10.2011
Kategorie: Baulicher Zustand, Benutzungspflicht
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Dieser Radweg wurde, man glaubt es kaum, vor einigen Jahren neu gebaut.
 

Rietberg, Westerwieher Straße / Torfweg: Radwegbenutzungspflichten am Kreisverkehr

Die um den innerörtlichen Kreisverkehrsplatz verlaufenden gemeinsamen Geh- und Radwege sind mittels Verkehrszeichen 240 StVO als für den Radverkehr benutzungspflichtig gekennzeichnet.
Status: Erfasst
Status vom: 13.04.2013
Kategorie: Benutzungspflicht
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Bild 1: Westerwieher Straße Fahrtrichtung Westerwiehe: Im Verlauf vorher ist ein Schutzstreifen auf der Fahrbahn markiert.
 

Rietberg, Westerwieher Straße II: Benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh-/ Radweg

Der gemeinsame Geh- und Radweg ist in Fahrtrichtung Rietberg vor dem Kreisverkehrsplatz Torfweg / Gräfin-Ernestine-Straße mittels Verkehrszeichen 240 StVO für den Radverkehr als benutzungspflichtig gekennzeichnet.
Status: Erfasst
Status vom: 14.04.2013
Kategorie: Benutzungspflicht
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Bild 1
 

Rietberg, Westerwieher Straße: Benutzungspflichtiger Gehweg am Ende des Schutzstreifens

An der Westerwieher Straße gibt es auf beiden Straßenseiten Schutzstreifen. In Fahrtrichtung Bahnhofstraße sollen Radfahrer ab dem Ende des Schutzstreifens den Gehweg (Bilder 1 + 2) oder die Nebenanlage auf der anderen...
Status: Erfasst
Status vom: 29.07.2012
Kategorie: Benutzungspflicht
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Bild 1: Am Ende des Schutzstreifens müssen Radfahrer den Gehweg benutzen
 

Rietberg-Neuenkirchen, Lange Straße: Linksseitige Benutzungspflicht erzwingt gefähliches Fahrmanöver

An der Langen Straße in Rietberg-Neuenkirchen gibt es in Fahrtrichtung Rietberg auf der linken Straßenseite einen für Radfahrer in beiden Fahrtrichtungen mittels Zeichen 240 StVO als benutzungspflichtig beschilderten gemeinsamen...
Status: Erfasst
Status vom: 09.04.2012
Kategorie: Gefahrenstelle, Benutzungspflicht, Radverkehrsführung
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Bild 1: Ab dem Kreisverkehr ist die linke Radverkehrsanlage an der Langen Str. in Richtung Rietberg benutzungspflichtig
 

Schloß Holte, Dechant-Brill-Straße II: Neuer Radweg zu schmal und benutzungspflichtig

An der Dechant-Brill-Straße wurde zwischen dem Kreisverkehr Schloßstraße und der Brücke über dem Ölbach ein Getrennter Rad- und Gehweg angelegt.
Status: Erfasst
Status vom: 23.08.2015
Kategorie: Benutzungspflicht, Breite, Radverkehrsführung
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Bild 1: Der Radweg ist mit 1,20 m und der Gehweg mit 1,70 m zu schmal.
 

Schloß Holte-Stukenbrock, Alte Poststraße / Kaunitzer Straße: Sichtdreiecke zu klein und fehlende Verkehrszeichen

An der Kaunitzer Straße verläuft auf der Seite der einmündenden Alten Poststraße ein in beiden Richtungen mittels Zeichen 240 StVO beschilderter gemeinsamer Geh- und Radweg. Fahrzeugführer, die von der Alten Poststraße in die...
Status: Erfasst
Status vom: 29.07.2012
Kategorie: Gefahrenstelle, Verkehrszeichen
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Bild 1: Das Eckgrundstück ist dicht bewachsen
 

Steinhagen, Vennorter Straße: beidseitige Benutzungspflichten auf Bürgersteig

An der Vennorter Straße im Steinhagener Ortsteil Brockhagen gibt es eine beidseitige Benutzungspflicht orteinwärts und ortsauswärts.
Status: Erfasst
Status vom: 24.07.2011
Kategorie: Benutzungspflicht
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Verl, Gütersloher Straße / Wachtelweg / Zum Meierhof: Falsche Streuscheiben in der Ampel leiten zu regelwidrigem Verhalten an

Für den Verkehr auf den Gehwegen sind die Signalgeber der Lichtzeichenanlage (LSA) in allen Richtungen mit kombinierten Streuscheiben für Fußgänger und Radfahrer ausgestattet.
Status: Erfasst
Status vom: 13.09.2012
Kategorie: Signalisierung
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Bild 1: In der signalisierten Fahrtrichtung sind die Gehwege vor und hinter der LSA nicht für Radfahrer freigegeben.
 

Verl, Lerchenweg: Unzulässiges Verkehrszeichen verleitet Radfahrer zu regelwidrigem Verhalten

Am Lerchenweg wurde am Anfang des rechten Gehweges ein Zusatzzeichen 1022-10 (Radverkehr frei) iVm einem Zusatzzeichen "45 m" aufgestellt.
Status: Erfasst
Status vom: 16.07.2016
Kategorie: Verkehrszeichen
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Bild 1: Die Verkehrszeichen-Kombination ist hier unzulässig und unwirksam.
 

Verl, Waldstraße: Gemeinsamer Geh- und Radweg in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtig

Der innerörtliche gemeinsame Geh- und Radweg ist in beiden Fahrtrichtungen mittels Verkehrszeichen 240 StVO für den Radverkehr als benutzungspflichtig gekennzeichnet.
Status: Erfasst
Status vom: 25.08.2013
Kategorie: Benutzungspflicht
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Bild 1: Radfahrende werden gezwungen, auf der linken Seite zu fahren.
 

Verl, Zum Meierhof III: Unzulässige Radfahrfurten im Verlauf des Gehweges

An der Straße Am Meierhof gibt es auf der westlichen Straßenseite einen reinen Gehweg. Über die untergeordneten Einmündungen sind teilweise Radfahrerfurten markiert.
Status: Erfasst
Status vom: 13.09.2012
Kategorie: Markierung
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Bild 1: Der Geh-/ Radweg endet vor der Einmündung.

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