Gütersloh, Kreuzstraße: Einbahnstraße fehlerhaft beschildert

Die Kreuzstraße ist teilweise eine Einbahnstraße. Die zur Freigabe des Radverkehrs in Gegenrichtung angebrachte Beschilderung ist fehlerhaft.

Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind unter den Verkehrszeichen 220 StVO (Einbahnstraße) Zusatzzeichen 1000-32 (Radverkehr von links und rechts) anzubringen (Bild 1).

Die Verkehrszeichen 267 StVO (Verbot der Einfahrt) auf den beiden Straßenseiten widersprechen sich. Daher sollte unter dem linken Zeichen 267 ebenfalls ein Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) angebracht werden (Bild 2).

An dem Knotenpunkt mit der Annenstraße ist ein negatives vorfahrtregelndes Verkehrszeichen anzubringen, da die Annenstraße eine mit Zeichen 306 (Vorfahrtstraße) beschildete Vorfahrtstraße ist (Bild 3).

Informationen

Status:
Erfasst
Status vom:
27.05.2017
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Verkehrszeichen
Zuständigkeit: Stadt Gütersloh
Bild 1

Bild 1


Bild 2

Bild 2


Bild 3

Bild 3




© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.