Erfasst
27.04.2013
27.04.2013
Thomas Freyer
normal
- Benutzungspflicht
- Breite
Kreisverband Gütersloh e. V.
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Der kombinierte Rad- und Gehweg an der Stromberger Straße zwischen Wiedenbrück (Westring) und der Ortseinfahrt St. Vit. ist als einseitiger Zweirichtungsradweg ausgeführt und hat eine Breite von ca. 1,65 m. Es ist aus beiden Richtungen Radwegebenutzungspflicht angeordnet. Das Regelmaß an außerörtlichen gemeinsamen Geh- und Radwegen beträgt jedoch 2,50 m.
Die Verkehrsbelastung auf diesem Straßenabschnitt ist jedoch nicht so hoch, dass eine Verkehrseinschränkung (Radwegebenutzungspflciht) zwingend geboten ist. Darüber hinaus ist der Rad- und Gehweg aufgrund der Breite aus baulichen Gründen nicht geeignet, eine Radwegebenutzungspflicht anzurodnen.
Die Radwegebenutzungspflicht ist daher aufzuheben.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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