Rheda-Wiedenbrück, Fürst-Bentheim-Straße

Radwegebenutzungspflicht innerhalb Zone 30

Die Radwegebenutzungspflicht im Bereich des Schulzentrums wurde im Wesentlichen aufgehoben und durch eine Zone 30 ersetzt.
In Höhe der Kirche wird unzulässigerweise in Richtung Stadt eine Radwegebenutzungspflicht angeordnet, obwohl dieser bereits nach ca. 150 m wieder endet. Die Radwegebenutzungspflicht ist aufzuheben.

Informationen

Status:
Erfasst
Status vom:
28.07.2013
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Benutzungspflicht


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