Erfasst
24.07.2011
Daniel Neuhaus
normal
- Benutzungspflicht
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Die benutzungspflichtigen Radwege werden teilweise als gemeinsamer Geh-/Radweg auf einem Hochbordbürgersteig geführt. Aufgrund der Verkehrsbelastung der Vennorter Straße scheint eine Benutzungspflicht nicht gerechtfertigt.
Am Ortsausgang wird die rechtsseitige Benutzungspflicht nicht mehr fortgesetzt, so dass Radfahrer dazu gezwungen sind, auf den linksseitigen benutzungspflichtigen Radweg zu wechseln (siehe Bild 1).
Eine linksseitige Benutzungspflicht in Fahrrichtung Ortseingang ab Körnerstraße erscheint aufgrund der Breite des gemeinsamen Geh- und Radwegs (siehe Bild 3) und aufgrund der Verkehrsbelastung nicht hinnehmbar.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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