Steinhagen, Vennorter Straße: beidseitige Benutzungspflichten auf Bürgersteig

An der Vennorter Straße im Steinhagener Ortsteil Brockhagen gibt es eine beidseitige Benutzungspflicht orteinwärts und ortsauswärts.

Die benutzungspflichtigen Radwege werden teilweise als gemeinsamer Geh-/Radweg auf einem Hochbordbürgersteig geführt. Aufgrund der Verkehrsbelastung der Vennorter Straße scheint eine Benutzungspflicht nicht gerechtfertigt.

Am Ortsausgang wird die rechtsseitige Benutzungspflicht nicht mehr fortgesetzt, so dass Radfahrer dazu gezwungen sind, auf den linksseitigen benutzungspflichtigen Radweg zu wechseln (siehe Bild 1).

Eine linksseitige Benutzungspflicht in Fahrrichtung Ortseingang ab Körnerstraße erscheint aufgrund der Breite des gemeinsamen Geh- und Radwegs (siehe Bild 3) und aufgrund der Verkehrsbelastung nicht hinnehmbar.

 

Informationen

Status:
Erfasst
Status vom:
24.07.2011
Gemeldet von:
Daniel Neuhaus
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Benutzungspflicht
Zuständigkeit: Kreis Gütersloh








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