Rietberg, Westerwieher Straße II: Benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh-/ Radweg

Der gemeinsame Geh- und Radweg ist in Fahrtrichtung Rietberg vor dem Kreisverkehrsplatz Torfweg / Gräfin-Ernestine-Straße mittels Verkehrszeichen 240 StVO für den Radverkehr als benutzungspflichtig gekennzeichnet.

Eine durch Verkehrszeichen angeordnete Radwegbenutzungspflicht ist ein Verbot des fließenden Verkehrs (Radverkehr darf nicht die Fahrbahn benutzen) und darf laut § 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung – StVO nur angeordnet werden, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht.

Diese Vorraussetzung wird hier nicht erfüllt. Die Fahrbahn ist sehr übersichtlich und die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist auf 50 km/h beschränkt. Daher sollte die Radwegbenutzungspflicht ab der Einmündung Allensteiner Straße (Bild 1) aufgehoben werden.

Siehe auch die Mangelmeldung zu dem Kreisverkehrsplatz Gräfin-Ernestine-Straße / Torfweg.

Informationen

Status:
Erfasst
Status vom:
14.04.2013
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Benutzungspflicht
Zuständigkeit: Stadt Rietberg, Straßenverkehrsbehörde
Bild 1

Bild 1


Bild 2

Bild 2


Bild 3: Der Radweg ist auch in Gegenrichtung freigegeben.

Bild 3: Der Radweg ist auch in Gegenrichtung freigegeben.




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