Schloß Holte-Stukenbrock, Alte Poststraße / Kaunitzer Straße: Sichtdreiecke zu klein und fehlende Verkehrszeichen

An der Kaunitzer Straße verläuft auf der Seite der einmündenden Alten Poststraße ein in beiden Richtungen mittels Zeichen 240 StVO beschilderter gemeinsamer Geh- und Radweg. Fahrzeugführer, die von der Alten Poststraße in die bevorrechtigte Kaunitzer Straße einbiegen wollen, müssen in die Radfahrfurt hineinfahren, um ausreichend sehen zu können.

Auf der Kaunitzer Straße beträgt die Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt 100 km/h. Die Sichtdreiecke sind angesichts der hohen Geschwindigkeiten zu klein.

Zudem ist die Sicht auf den von rechts kommenden Radverkehr durch den Pflanzenbewuchs eingeschränkt. Am 13.07.2012 kam es zum Zusammenstoß zwischen einem abbiegenden Pkw und einem von rechts kommenden Radfahrer.

Die Sichtdreiecke sollten auf beiden Seiten vergrößert werden. Zudem sind gemäß Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) die vorhandenen Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) mit Zusatzzeichen Z 1000-32 (Radfahrer kreuzen von rechts und links) zu ergänzen.

Am 07.06.13 kam es erneut zu einem Unfall zwischen einem abbiegenden Pkw und einem von rechts kommenden Radfahrer.

Informationen

Status:
Erfasst
Status vom:
29.07.2012
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Gefahrenstelle
  • Verkehrszeichen
Bild 1: Das Eckgrundstück ist dicht bewachsen

Bild 1: Das Eckgrundstück ist dicht bewachsen


Bild 2: Das Sichtdreieck ist zu klein

Bild 2: Das Sichtdreieck ist zu klein


Bild 3: Auch nach links ist das Sichtdreieck zu klein

Bild 3: Auch nach links ist das Sichtdreieck zu klein


Bild 4: Radfahrer können herannahende Kfz erst spät sehen

Bild 4: Radfahrer können herannahende Kfz erst spät sehen




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