Erfasst
04.09.2012
normal
- Gefahrenstelle
- Hindernis
Kreisverband Gütersloh e. V.
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Der Geh-/ Radweg ist in Fahrtrichtung rechts für Radfahrer benutzungspflichtig. In Gegenrichtung ist er mittels Verkehrszeichen 239 iVm Zusatzzeichen 1022-10 (Gehweg - Radfahrer frei) für den Radverkehr freigegeben Siehe auch die Mangelmeldung "Rheda-Wiedenbrück, Gütersloher Straße I". Durch die hohe Hecke werden entgegenkommende Verkehrsteilnehmer zu spät gesehen. Zudem schränkt die Hecke die Breite des Geh-/ Radweges ein.
Im Rahmen ihrer Verkehrsicherungspflicht sollte die Straßenverkehrsbehörde den Grundstückseigentümer auffordern, die Hecke im Kurvenbereich auf die für Sichtdreiecke maximal zulässige Höhe von 80 cm zu kürzen und den Bewuchs des öffentlichen Verkehrsraumes zurückzuschneiden.
14.08.2016: Die linksseitige Freigabe wurde ab der Einmündung Am Werl mittels Verkehrszeichen 239 (Gehweg) aufgehoben. Da der Gehweg im Verlauf vorher weiterhin linksseitig freigegeben und im weiteren Verlauf linksseitig benutzungspflichtig ist, benutzen viele Radfahrer weiterhin den linken Gehweg durchgehend (Bild 7).
Bild 1: Die Hecke behindert die Sicht
Bild 2: Einige Radfahrer umfahren die Gefahrenstelle regelwidrig auf der Fahrbahn.
Bild 3: Die Hecke engt den Geh-/ Radweg um ca. 0,5 m ein.
Bild 4: In Fahrtichtung stadtauswärts.
Bild 5: Der Geh-/ Radweg darf auch linksseitig befahren werden ...
Bild 6: ... und wird häufig von Rollstuhlfahrern und besonders schutzbedürftigen Fußgängern benutzt.
Bild 7 vom 14.08.2016: Vor der Gefahrenstelle wurde die linke Freigabe aufgehoben.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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