Gütersloh, Alte Heidewaldstraße zwischen Lina-Morgenstern-Straße und Stadtring Sundern

Diese Nebenanlage ist offensichtlich auch für den Radverkehr vorgesehen. Am Ende des Weges befindet sich in der Lichtsignalanlage eine kombinierten Streuscheibe für Fußgänger und Radfahrer (Bild 3). Radfahrer erkennen an der roten Pflasterung, dass es sich hier um einen gemeinsamen Geh- und Radweg handelt.

Am 19.06.2012 wurde unter Anleitung der Gütersloher Polizei an der Grundschule Heidewald für die Schülerinnen und Schüler im 4. Schuljahr die diesjährige Radfahrprüfung im öffentlichen Verkehrsraum durchgeführt. Laut dem Pressesprecher der Polizei handelt es sich hier um einen reinen Gehweg. Viele Schülerinnen und Schüler sind im 4. Schuljahr bereits 10 Jahre alt und dürfen nicht mehr auf Gehwegen fahren. Sind diese bei der Prüfung nun alle durchgefallen? Oder ist Radfahren auf rot gepflasterten Nebenanlagen zulässig? Wie können die Schülerinnen und Schüler an der Blessenstätte im Bereich der Stadtbibliothek erkennen, dass sie dort nicht fahren dürfen?

Auf der anderen Straßenseite werden Radfahrer auf den grau gepflasterten, nicht für den Radverkehr freigegebenen Gehweg geleitet!

Bild 1: Hier beginnt eine Nebenanlage, die bis auf den Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn rot gepflastert ist. Es sind keine Beschilderungen oder Piktogramme vorhanden.
Bild 2: Viele Radfahrer fahren hier schon seit Jahren auf dem nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg. Oder ist es ein reiner Gehweg?
Bild 3: Die Lichtsignalanlage ist mit einer kombinierten Streuscheibe für Fußgänger und Radfahrer ausgestattet.
Bild 4: Die Schüler fuhren in ihrer Radfahrprüfung auf der rot gepflasterten Nebenanlage an der Alten Heidewaldstraße.
Bild 5
 

Verkehrszeichen "gemeinsamer Fuß- und Radweg" aufgestellt

Radfahrer müssen auf der Nebenanlage fahren.

Im September 2012 wurde an der Schule ein Verkehrszeichen 240 StVO (gemeinsamer Fuß- und Radweg) aufgestellt. Somit müssen Radfahrer an dieser Stelle auf die Nebenanlage wechseln. Unklar bleibt, ob das Radfahren auf der Nebenanlage im Verlauf vorher zulässig ist.

Verkehrszeichen "gemeinsamer Fuß- und Radweg" entfernt

Im März 2013 wurde das Verkehrszeichen 240 StVO (gemeinsamer Fuß- und Radweg) entfernt. Stattdessen wurde ein Piktogramm "Radfahrer" auf dem Boden markiert. Weiterhin unklar bleibt, ob das Radfahren auf der Nebenanlage im Verlauf vorher zulässig ist.

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