„Aktion Speiche” der Kreispolizeibehörde Gütersloh am 07.05.2012
Ist Radfahren auf den rot gepflasterten Nebenanlagen an der Blessenstätte im Bereich der Stadtbibliothek verboten?
Am 07.05.2012 kontrollierte die Gütersloher Polizei im Rahmen der „Aktion Speiche” unter großem Medienaufgebot Radfahrer, die auf der straßenbegleitenden Nebenanlage an der Blessenstätte in Gütersloh entlang der Stadtbibliothek fuhren. Ihnen wurde teilweise vor laufender Fernsehkamera vorgeworfen, verbotswidrig auf dem Gehweg zu fahren.
Wenn die Polizei den „Verkehrssündern” erklären könnte, wie man in Gütersloh Gehwege und Radwege erkennt und woran deren Ende jeweils zu erkennen ist, wären die Polizeieinsätze wohl noch wirkungsvoller. Allerdings ist die Polizei bei dieser Frage offensichtlich anderer Meinung als es die für die straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen (Beschilderungen, Markierungen) zuständige Straßenverkehrsbehörde bisher war und als es die meisten Radfahrer sind.
Am 16.05.2012 wurde in der WDR-Lokalzeit erneut berichtet: „Unglücklicher Kontrollpunkt”.
Ist die rot gepflasterte Nebenanlage an der Blessenstätte als Gehweg zu erkennen?
Radfahrer aus Richtung Unter den Ulmen kommend können den rot-grau gepflasterten, unbeschilderten und nicht besonders gekennzeichneten Geh- und Radweg benutzen (Bild 1).
Von der Straße Unter den Ulmen endet der graue Gehweg an der Bibliothek. Der rot gepflasterte Radweg endet an der Einmündung in die Blessenstätte. Der links abbiegende Radverkehr wird über eine markierte Furt, die als solche kein Radweg ist, über die Einmündung geführt. Auf der rechten Seite beginnt an der Blessenstätte eine komplett rot gepflasterte Nebenanlage. Viele Radfahrer, die im Verlauf vorher den Radweg benutzt haben sind der Ansicht, dass es sich hier um eine Radverkehrsfläche handelt, wie es sie an mehreren Stellen in Gütersloh gibt und von der Mehrheit der Radfahrer entsprechend befahren wird. Ist das ein reiner Gehweg oder ein nicht benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg? (Bild 2)
Für Radfahrer, die von dem Geh- und Radweg der Straße Unter den Ulmen nach rechts in die Blessenstätte abbiegen wollen, gibt es keine Markierungen oder Hinweise darauf, wo sie fahren müssen, dürfen oder nicht dürfen. Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (ERA) soll die „Führung des Radverkehrs in Knotenpunkten (...) für alle Verkehrsteilnehmer eindeutig zu begreifen sein.” Die große Kontrollaktion der Polizei hat gezeigt, dass dies hier nicht ansatzweise der Fall ist. Enweder begreifen die vielen „erwischten” Radfahrer oder die Polizei die Radverkehrsführung an dieser Stelle nicht. Zumindest scheint die Polizei nicht zu begreifen, warum hier so viele Radfahrer auf dem angeblichen Gehweg fahren (Bild 3).
Die Bilder sind am 08.05.2012 entstanden. Einen Tag nach der Kontrollaktion fahren weiterhin viele Radfahrer auf dem angeblichen Gehweg, in dem Glauben sich auf einem Radweg zu befinden (Bild 4). Wenn die Straßenverkehrsbehörde hier nur Fußgängerverkehr zulassen will, dann sollte sie zur Klarstellung ein Verkehrszeichen 239 StVO (Gehweg) anordnen und rechtzeitig vor dem Ende der Radverkehrsanlage insbesondere für die Rechtsabbieger entsprechende Linien und Richtungspfeile markieren.
In den Erläuterungen zur StVO - Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) zu Zeichen 239 (lfd. Nr. 18 - Gehweg) heißt es: „Das Zeichen kennzeichnet einen Gehweg (§ 25 Absatz 1 Satz 1), wo eine Klarstellung notwendig ist.”
In Gütersloh und Umgebung gibt es einige Nebenanlagen mit dem gleichen Erscheinungsbild, in der kompletten Breite rot gepflastert und ohne Beschilderung oder zusätzlicher Markierung. Der teils starke Radverkehr auf diesen Anlagen wurde bisher noch nie von der Polizei beanstandet. Es ist ortsübliche Praxis, dass die Nebenanlagen allein an ihrer roten Oberflächengestaltung daran zu erkennen sind, dass darauf Radverkehr zulässig ist. Daher vertrauen die Radfahrer in Gütersloh darauf, dass sie auf rot gepflasterten rechtsseitigen Nebenanlagen fahren dürfen, wenn sie nicht explizit als Gehwege gekennzeichnet sind.
Auf der anderen Straßenseite ist der vorhandene Gehweg durch seine graue Pflasterung erkennbar. Zur Verdeutlichung sind Verkehrszeichen 239 StVO aufgebracht (Bild 6). Im weiteren Verlauf wird der Gehweg zu einem getrennten Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht für Radfahrer. Das aufgebrachte Zeichen 239 StVO wäre eigentlich nicht erforderlich (Bild 7).
Auf der anderen Seite der Stadtbibliothek befindet sich auf der Ecke Blessenstätte - Dalkestraße ein Fahrradparkplatz. Die rot gepflasterte Fläche ist nicht als Gehweg zu erkennen. Dennoch wurde auch hier Radfahrern im Rahmen der Kontrollaktion verbotenes Fahren auf dem Gehweg vorgeworfen. Ist Radfahren auf dem Fahrradparkplatz und in dessen Zufahrten verboten? Woran erkennt man das? (Bilder 8 - 10).