Polizei verirrt sich im Verler Schilderwald an der Gütersloher Straße / Paderborner Straße.
Der Radfahrer lehnte das angebotene Verwarngeld von 15 € ab. Darauhin teilte der Polizeibeamte ihm mit, dass er eine Anzeige fertigen werde.
Die Gehwege an dem Straßenzug Gütersloher Straße / Paderborner Straße sind in drei Abschnitten mit Zeichen 240 StVO (gemeinsamer Geh-/ Radweg) und in zwei Abschnitten mit Zeichen 239 iVm Z 1022-10 (Gehweg - Radfahrer frei) beschildert.
Der Radfahrer wurde unrechtmäßig beschuldigt
Der kontrollollierte Radfahrer kam aus dem Florianweg und bog nach rechts in die Fahrbahn der Paderborner Straße ein. Der hier vorhandene Gehweg ist zwischen den Einmündungen Bahnhofstraße und Lindenstraße mittels Zeichen 239 StVO iVm Zusatzzeichen 1022-10 (Gehweg - Radfahrer frei) für den Radverkehr freigegeben. Wahlweise dürfen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Vor der Einmündung Lindenstraße wurde der Radfahrer angehalten. Kurz darauf hielt die Polizei einen in gleicher Weise fahrenden Rennradfahrer an. Vermutlich wurde er ebenfalls zu unrecht beschuldigt, verbotswidrig die Fahrbahn benutzt zu haben.
Ist Radfahren auf dem Gehweg der Paderborner Straße sicherer als auf der Fahrbahn?
Die Gehwegbeschilderungen an dem Straßenzug Gütersloher Straße / Paderborner Straße in Verl wurden bereits letztes Jahr vom ADFC-Gütersloh bemängelt und auf Internetseiten dokumentiert: Verl, Gütersloher Straße, FR Paderborn und Verl, Paderborner Straße, FR Paderborn. Für die entgegengesetzte Fahrtrichtung gibt auch entsprechende Mangelmeldungen.
Es stellt sich die Frage, welchen Zweck die Polizei damit erfüllen will, Radfahrer an diesem Straßenzug auf die unsinnig und offensichtlich rechtswidrig beschilderten Gehwege zu zwingen. Der Verkehrssicherheit dient eine solche Maßnahme nicht, zudem war zum Zeitpunkt der Kontrolle die Verkehrsbelastung gering.
Der Polizei sollte mittlerweile bekannt sein, dass Radfahren innerorts im Regelfall auf der Fahrbahn sicherer ist als auf dem Gehweg. So hat die Polizei bei der Kontrollaktion vom 07.05.2012 probiert, aktiv das Befahren von Gehwegen zu sanktionieren. Jedoch wurde auch bei dieser groß angelegten Aktion der Eindruck erweckt, dass es der Polizei darum geht, möglichst viele Verstöße zu ahnden. Aufgrund der unklaren, nicht regelkonformen Verkehrsführungen verliert die Polizei durch ihre Maßnahmen Vertrauen und Glaubwürdigkeit.
Zwischenzeitlich wurde das Verwarngeldverfahren gegen die beiden Radfahrer eingestellt. Dazu die Kreispolizeibehörde Gütersloh: "Die einschreitenden Polizeibeamten sind irrtümlich von einer durchgängigen Benutzungspflicht des dortigen Radweges ausgegangen."