Stellungnahme der Kreispolizeibehörde Gütersloh
„Es ist aber nicht korrekt und es ist auch nicht richtig, dass die Gehwege ausgezeichnet werden müssen als spezielle Gehwege sondern umgekehrt, die Radwege müssen konkret markiert und signalisiert werden als Radwege. Dann sind sie auch zu benutzen. Und wenn dies nicht der Fall ist, sind es grundsätzlich auch bei rot markierten Flächen Fußgängerwege.“