Gütersloh, Alte Heidewaldstraße, dürfen Radfahrer auf diesem grau gepflasterten Gehweg fahren?

Fast alle Radfahrer, die den Stadtring Kattenstroth an dem mit einer Lichtsignalanlage (LSA) gesicherten Übergang überqueren, benutzen die grau gepflasterte Nebenanlage an der Alten Heidewaldstraße. In der LSA befinden sich kombinierte Streuscheiben für Fußgänger und Radfahrer. Die grau gepflasterte Nebenanlage ist allerdings nicht für den Radverkehr freigegeben, es gibt keine entsprechenden Kennzeichnungen.

Im weiteren Verlauf gibt es eine gesicherte Überleitung von der Nebenanlage auf die Fahrbahn (Bild 7). Wenn es sich hier um einen reinen Gehweg handelt, warum gibt es dann diese Überleitung?

Bild 1: Radfahrer, die aus dem Verbindungsweg kommen ...
Bild 2: ... überqueren an einer Lichtsignalanlage den Stadtring Kattenstroth ...
Bild 3: ... und werden dann auf die Nebenanlage an der Alten Heidewaldstraße geführt. Die Straße befindet sich in einer Tempo 30-Zone.
Bild 4: Die Oberfläche besteht aus grauem Pflaster. Es gibt keine Radwegbeschilderung oder Markierungen.
Bild 5: Ist hier Radfahren zulässig? Woran ist das erkennbar?
Bild 6: Im weiteren Verlauf besteht die Oberfläche aus Gehwegplatten.
Bild 7: Hier soll offensichtlich vom Gehweg auf die Fahrbahn gewechselt werden. Natürlich wird auch der reine Gehweg mit den gleichen Sachverhalten auf der anderen Straßenseite befahren.
 
 

© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.