Gütersloh, Schledebrückstraße zwischen der Straße Alter Hellweg und Stadtring Kattenstroth

Bild 1: Die rot gepflasterte Nebenanlage ist rechtsseitig nicht beschildert und nicht anderweitig gekennzeichnet.
Bild 2: Ist das ein reiner Gehweg?
Bild 3: Nach Schulschluss fahren die Schüler der nahegelegenen Gesamtschule rechtsseitig auf der Nebenanlage, um z. B. die LSA-gesicherte Überquerungsstelle zu erreichen.
Bild 4: Entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung ist die Nebenanlage mittels Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) alleinstehend freigegeben.
Bild 5: Darf die Nebenanlage auch in Fahrtrichtung rechts befahren werden?

Ist die Nebenanlage auch in Fahrtrichtung rechts für den Radverkehr freigegeben?
Ist das allein an der roten Pflasterung zu erkennen?
Oder ist sie nur deshalb rechtsseitig freigegeben, weil sie linksseitig mittels Verkehrszeichen freigegeben ist?
Oder ist sie nur linksseitig freigegeben und die Schüler fahren jeden Tag verbotswidrig auf dem rechtsseitigen Gehweg der nur linksseitig ein nicht benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg ist?

Im Verlauf vor dieser Nebenanlage gibt es einen nicht benutzungspflichtigen getrennten Geh- und Radweg.

© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.