Gütersloh, Schledebrückstraße zwischen der Straße Alter Hellweg und Stadtring Kattenstroth
Ist die Nebenanlage auch in Fahrtrichtung rechts für den Radverkehr freigegeben?
Ist das allein an der roten Pflasterung zu erkennen?
Oder ist sie nur deshalb rechtsseitig freigegeben, weil sie linksseitig mittels Verkehrszeichen freigegeben ist?
Oder ist sie nur linksseitig freigegeben und die Schüler fahren jeden Tag verbotswidrig auf dem rechtsseitigen Gehweg der nur linksseitig ein nicht benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg ist?
Im Verlauf vor dieser Nebenanlage gibt es einen nicht benutzungspflichtigen getrennten Geh- und Radweg.