Gütersloh, Pavenstädter Weg, Radweg oder Gehweg?

Der Pavenstädter Weg befindet sich in einer Tempo 30-Zone. Die teilweise komplett rot und rot/grau gepflasterte Nebenanlage war bis November 2011 mittels Zeichen 240 StVO in beiden Fahrtrichtungen als benutzungspflichtig beschildert. Die Verkehrszeichen wurden entfernt, Piktogramme wurden nicht angebracht. Ist das nun ein reiner Gehweg?

In welchen Abschnitten ist Radfahren auf diesen Nebenanlagen zulässig? Woran ist das erkennbar? An dieser Straße befindet sich eine Grundschule. Werden den Schülern im Rahmen der Radfahrausbildung die verkehrsrechtlichen Unterschiede der verschiedenen Oberflächenbeläge vermittelt?

Bild 1: Die Nebenanlage ist abschnittweise komplett rot gepflastert. Weitere Kennzeichnungen gibt es nicht.
Bild 2: Im weiteren Verlauf ist die Nebenanlage in einem Abschnitt rot/grau gepflastert.
Bild 3: Im nächsten Abschnitt ist die Anlage wieder in kompletter Breite rot gepflastert.
Bild 4: Ist hier Radverkehr zulässig?
Bild 5: Im Abschnitt vor der Kreuzung mit dem Nordring besteht die Oberfläche aus grauen Pflastersteinen und grauen Gehwegplatten.
 

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