Isselhorst, Haller Straße

Die Straßen-Nebenanlagen der Haller Straße sind im Ortsbereich von Isselhorst in einem verwitterten Rotton gepflastert und sind eindeutig auch für den Radverkehr bestimmt. Seit vielen Jahren wird darauf gefahren und niemand hat das bisher beanstandet. In einem Abschnitt war die Anlage bis Dezember 2011 für den Radverkehr sogar benutzungspflichtig (Bilder 7 + 8).

Laut einer Mitteilungsvorlage der Stadtverwaltung für die Planungsausschussitzung am 26.04.2012 soll nach Aufhebung einer Benutzungspflicht ein Benutzungsrecht eingeräumt werden, “dass jedem Radfahrer auch weiterhin ermöglicht, auf einer Nebenanlage zu fahren.”

Laut einem Artikel der Neuen Westfälischen wurden im Rahmen der Kontrollaktion am 07.05.2012 auch hier einige Radfahrer für die verbotswidrige Benutzung der angeblichen Gehwege kostenpflichtig verwarnt. Die örtliche Straßenverkehrsbehörde ist allerdings der Ansicht, dass der Radfahrer hier die Wahl hat, den “klar baulich gekennzeichneten Radweg oder die Straße zu benutzen.” Die bauliche Kennzeichnung ergibt sich demnach durch die quer gelegte Steinreihe in der Mitte des Weges!

Bild 1: Aus Richtung Isselhorster Straße
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Bild 3: Die Radfahrerfurt deutet darauf hin, dass es sich hier um eine Radverkehrsanlage handelt.
Bild 4: Aus Richtung Niehorster Straße.
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Bild 7: Bis Dezember 2011 stand hier ein blaues Radwegschild (Zeichen 240 StVO, gemeinsamer Geh- und Radweg).
Bild 8: Ist das “Benutzungsrecht” an dem verwitterten Rotton der Pflasterung erkennbar?
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