Gütersloh, Grenzweg, rot gepflasterter Geh- und Radweg.
Bei diesen Nebenalagen handelt es sich eindeutig um nicht benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen, die von Radfahrern gemeinsam mit den Fußgängern benutzt werden können. Am Anfang der Anlagen ist das allein durch die rote bzw. rot / graue Pflasterung erkennbar.