Gütersloh, Grenzweg, rot gepflasterter Geh- und Radweg.

Bei diesen Nebenalagen handelt es sich eindeutig um nicht benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen, die von Radfahrern gemeinsam mit den Fußgängern benutzt werden können. Am Anfang der Anlagen ist das allein durch die rote bzw. rot / graue Pflasterung erkennbar.

Bild 1: Aus Richtung Nordring ist die Nebenanlage am Grenzweg nicht beschildert oder gekennzeichnet.
Bild 2: Die Oberfläche ist rot gepflastert. Ist das ein “reiner Gehweg”?
Bild 3: Im gesamten Verlauf ist die Nebenanlage nicht besonders gekennzeichnet. Die Radfahrer glauben, dass sie hier fahren dürfen.
Bild 4: Am Kreisverkehr gibt es eine Radfahrerfurt über die Einmündung Ohlbrocksweg.
Bild 5: Hinter dem Kreisverkehr endet die Radverkehrsführung auf der Nebenanlage. Mittels entsprechender Markierungen wird der Radverkehr auf die Fahrbahn geleitet.
Bild 6: Auf der anderen Straßenseite gibt es im Abschnitt vor der Kreuzung mit dem Nordring einen rot / grau gepflasterten nicht gekennzeichneten Geh- und Radweg.

Furtmarkierung enfernt

Im Juli 2013 wurde die Furtmarkierung am Kreisverkehr entfernt.

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