Erledigt
19.09.2012
09.12.2011
normal
- Markierung
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Eine Beschilderung, die laut § 2 Abs. 4 Satz 4 StVO für eine linksseitige Freigabe erforderlich wäre, ist nicht vorhanden:
„Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ (Anm.: Zeichen 1022-10) allein angezeigt ist.“
Die vorhandenen Piktogramme suggerieren, dass der Radweg angeblich in beiden Richtungen benutzt werden darf (Bild 3). Markierungen allein geben den Radweg nicht in Gegenrichtung frei.
Die Piktogramme sollten enfernt werden bzw. so angeordnet werden, dass sie nicht zum geisterfahren animieren. Außerdem sollten die Piktogramme durch Richtungspfeile ergänzt werden.
Im September 2012 wurden die falsch herum angebrachten Piktogramme durch Pfeile in Fahrtrichtung Zum Meierhof ergänzt (Bild 8).
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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