Verl-Kaunitz, Peitzweg/zum Buschhof: Drängelgitter mit Überlappung

Der Peitzweg und die Straße zum Buschhof im Verler Ortsteil Kaunitz sind für Fußgänger und Radfahrer durch einen Bahnübergang verbunden. Der Bahnübergang ist mittels einer Umlaufsperre „gesichert“.

Die Umlaufsperre, auch als Drängelgitter bekannt, ist in überlappender Bauweise ausgeführt (Bilder 1+2). Eine Überlappung bei Umlaufsperren ist gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen nicht zulässig (ERA 2010). Insbesondere für Radfahrer mit Anhänger oder für Tandems wird die Umlaufsperre durch eine Überlappung unpassierbar.

Durch die enge Bauform der Umlaufsperre konzentriert der Radfahrer seine Wahrnehmung auf die Umfahrung des Hindernissen statt auf den Zugverkehr. Zudem besteht die Gefahr, dass der Gleisbereich durch viel zu kurze Aufstellflächen (Bild 3) zwischen Umlaufsperre und Gleis nicht zeitnah geräumt werden kann: Gemäß ERA 2010 ist „zwischen der Umlaufsperre und dem zu querenden Verkehrsweg [...] eine Aufstellfläche von 3,00 m Länge erforderlich“. Die Umlaufsperre sollte daher deutlich zurückgebaut werden. Dies könnte zum Beispiel in Form einer deutlich durchlässigeren Umlaufsperre geschehen, wie sie ebenfalls in Verl an anderer Stelle zu sehen ist:

Informationen

Status:
Gemeldet
Status vom:
05.05.2012
Gemeldet am:
05.05.2012
Gemeldet von:
Daniel Neuhaus
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Hindernis
  • Gefahrenstelle
Bild 1: Umlaufsperren in Blickrichtung Peitzweg

Bild 1: Umlaufsperren in Blickrichtung Peitzweg


Bild 2: Die Umlaufperre ist eng und zudem in einer nicht richtlinienkonformen überlappenden Bauweise ausgefertigt

Bild 2: Die Umlaufperre ist eng und zudem in einer nicht richtlinienkonformen überlappenden Bauweise ausgefertigt


Bild 3: Die Aufstellfläche zwischen Gleiskörper und Umlaufsperren ist viel zu kurz und müsste drei Meter lang sein

Bild 3: Die Aufstellfläche zwischen Gleiskörper und Umlaufsperren ist viel zu kurz und müsste drei Meter lang sein




© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.