Gemeldet
05.05.2012
05.05.2012
Daniel Neuhaus
normal
- Hindernis
- Gefahrenstelle
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Die Umlaufsperre, auch als Drängelgitter bekannt, ist in überlappender Bauweise ausgeführt (Bilder 1+2). Eine Überlappung bei Umlaufsperren ist gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen nicht zulässig (ERA 2010). Insbesondere für Radfahrer mit Anhänger oder für Tandems wird die Umlaufsperre durch eine Überlappung unpassierbar.
Durch die enge Bauform der Umlaufsperre konzentriert der Radfahrer seine Wahrnehmung auf die Umfahrung des Hindernissen statt auf den Zugverkehr. Zudem besteht die Gefahr, dass der Gleisbereich durch viel zu kurze Aufstellflächen (Bild 3) zwischen Umlaufsperre und Gleis nicht zeitnah geräumt werden kann: Gemäß ERA 2010 ist „zwischen der Umlaufsperre und dem zu querenden Verkehrsweg [...] eine Aufstellfläche von 3,00 m Länge erforderlich“. Die Umlaufsperre sollte daher deutlich zurückgebaut werden. Dies könnte zum Beispiel in Form einer deutlich durchlässigeren Umlaufsperre geschehen, wie sie ebenfalls in Verl an anderer Stelle zu sehen ist:
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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