Gemeldet
19.09.2012
05.05.2012
normal
- Breite
- Radverkehrsführung
- Benachteiligung
Kreisverband Gütersloh e. V.
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Radfahrer, die den Kreisverkehr über die umlaufenden Sonderwegewege passieren, werden gegenüber den Kraftfahrern benachteiligt:
Da an den Knotenpunktarmen in den Richtungen Gütersloh und Schloß Holte (Bild 10) keine Radverkehrsanlagen vorhanden sind, sollten Radfahrer in diesem Kreisverkehr auf der Fahrbahn fahren. Die Verkährsstärke ist hier zeitweise sehr hoch. Daher sollten Übergänge von den Rad- Gehwegen auf Fahrbahnniveau angelegt werden. In dem Handbuch Fußgänger- und radfahrerfreundliche Gestaltung von kleinen Kreisverkehrsplätzen im Innerortsbereich heißt es auf Seite 14: "Dazu sind die Radwege in der Zufahrt komfortabel und baulich geschützt auf die Fahrbahn zu führen, um die Nutzung der Gehwege durch Radfahrer zu minimieren." Diese Radverkehrsführung hat sich bei Gütersloher Kreisverkehren bewährt. Das folgende Bild zeigt eine gut gelöste Kreisverkehrszufahrt an der Neuenkirchener Straße in Gütersloh.
Bild 1: Der neue Kreisverkehr in Verl-Kaunitz
Bild 2: Aus Richtung Paderborn kommend ...
Bild 3: ... ist die Sicht auf Fußgänger durch hohe Anpflanzungen eingeschränkt
Bild 4: In Richtung Gütersloh: Radfahrer müssen warten, 4 Rampen überfahren ...
Bild 5: ... und im weiteren Verlauf ...
Bild 6: ... ist der Gehweg zu schmal. Im September 2012 wurde ein Piktogramm "Fußgänger" markiert. Radfahrer müssen hier auf die Fahrbahn wechseln.
Bild 7: Aus Richtung Schloß Holte ist der (Rad-) Gehweg zunächst nur 1,60 m schmal
Bild 8: Aus Richtung Gütersloh ist die Breite des Rad- Gehweges ausreichend
Bild 9: In Richtung Schloß Holte: Radfahrer müssen warten und 4 Rampen überfahren, ...
Bild 10: ... im weiteren Verlauf gibt es einen gut gestalteten Übergang
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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