Rietberg, Westerwieher Straße: Benutzungspflichtiger Gehweg am Ende des Schutzstreifens

An der Westerwieher Straße gibt es auf beiden Straßenseiten Schutzstreifen. In Fahrtrichtung Bahnhofstraße sollen Radfahrer ab dem Ende des Schutzstreifens den Gehweg (Bilder 1 + 2) oder die Nebenanlage auf der anderen Straßenseite benutzen (Bild 3).

Da hier die laut StVO und der einschlägigen Rechtsprechung erforderlichen Vorraussetzungen für die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht nicht erfüllt werden und der Gehweg nicht den Mindestkriterien gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) und den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) entspricht, sollte die Benutzungspflicht aufgehoben werden.

Informationen

Status:
Erfasst
Status vom:
29.07.2012
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Benutzungspflicht
Bild 1: Am Ende des Schutzstreifens müssen Radfahrer den Gehweg benutzen

Bild 1: Am Ende des Schutzstreifens müssen Radfahrer den Gehweg benutzen


Bild 2: Der Gehweg ist mit nur 1,80 m zu schmal, um darauf Radverkehr zuzulassen

Bild 2: Der Gehweg ist mit nur 1,80 m zu schmal, um darauf Radverkehr zuzulassen


Bild 3: Alternativ darf auf der linksseitigen Nebenanlage gefahren werden

Bild 3: Alternativ darf auf der linksseitigen Nebenanlage gefahren werden


Bild 4: Die Nebenanlage auf der anderen Seite ist nicht benutzungspflichtig

Bild 4: Die Nebenanlage auf der anderen Seite ist nicht benutzungspflichtig




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