Rietberg, Neuenkirchener Straße: Benutzungspflichtiger Stummelradweg vor Kreisverkehrsplatz

An dem Knotenpunkt Neuenkirchener Straße / Platzstraße gibt es einen Kreisverkehrsplatz. An der Neuenkirchener Straße ist aus Richtung Westerwiehe kommend zunächst keine Radverkehrsführung vorhanden. Wenige Meter vor der Kreisverkehrszufahrt müssen Radfahrende auf den dort beginnenden und mit Verkehrszeichen 241 StVO gekennzeichneten getrennten Geh- und Radweg wechseln.

Eine durch Verkehrszeichen angeordnete Radwegbenutzungspflicht ist ein Verbot des fließenden Verkehrs (Radverkehr darf nicht die Fahrbahn benutzen) und ist laut § 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung – StVO nur zulässig, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht. Diese Vorraussetzung wird hier, wie auch an den anderen Kreisverkehrszufahrten, an denen keine Radwegbenutzungspflichten angeordnet sind, nicht erfüllt.

Zudem ist der Radweg nur 0,90 m breit. Laut der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO, zu § 2, Rand- Nr. 21) muss ein mit Zeichen 241 StVO gekennzeichneter Radweg mindestens 1,50 m breit sein.

Daher muss das Verkehrszeichen 241 StVO entfernt und damit die Benutzungspflicht aufgehoben werden.

17.Juli 2014: Das Verkehrszeichen 241 StVO wurde entfernt. Damit ist die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben.

Informationen

Status:
Erledigt
Status vom:
17.07.2014
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Benutzungspflicht
Bild 1: Radfahrende müssen hier von der Fahrbahn auf den Radweg wechseln.

Bild 1: Radfahrende müssen hier von der Fahrbahn auf den Radweg wechseln.


Bild 2: Der Radweg ist mit nur 90 cm viel zu schmal. Insbesondere innerorts ist das Radfahren auf der Kreisfahrbahn nicht besonders gefährlich.

Bild 2: Der Radweg ist mit nur 90 cm viel zu schmal. Insbesondere innerorts ist das Radfahren auf der Kreisfahrbahn nicht besonders gefährlich.


Bild 3: Das Verkehrszeichen 241 StVO wurde entfernt.

Bild 3: Das Verkehrszeichen 241 StVO wurde entfernt.




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