Gütersloh, Kahlertstraße / Surenhofsweg: Gefahrenstelle durch Anpflanzungen im Sichtdreieck

An der Kahlertstraße gibt es auf der östlichen Seite einen Rad- und Gehweg. An der Einmündung Surenhofsweg ist das Sichtdreieck zu klein. Die hohen Anpflanzungen auf dem Eckgrundstück behindern die Sicht auf den Rad- und Gehweg. Insbesondere werden zügig fahrende Radfahrer zu spät gesehen.

Der Radweg ist mittels Verkehrszeichen 1022-10 (Radverkehr frei) an der Einmündung Blankenhagener Weg für den linksseitigen Radverkehr freigegeben.

Die Straßenbaubehörde sollte im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht den Grundstückseigentümer auffordern, ein ausreichend großes Sichtdreieck freizuschneiden. Laut Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 2, Rand- Nr. 38 sollte zudem das Zeichen 206 “Halt. Vorfahrt gewähren.“ mit dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Fahrrades und zwei gegengerichteten waagerechten Pfeilen (Z 1000-32, Radfahrer kreuzen von rechts und links) ergänzt werden (Bild 1).

Informationen

Status:
Gemeldet
Status vom:
24.04.2012
Gemeldet am:
24.04.2012
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Gefahrenstelle
Bild 1: Der in Gegenrichtung freigegebene Rad- Gehweg ist nicht weit genug einsehbar

Bild 1: Der in Gegenrichtung freigegebene Rad- Gehweg ist nicht weit genug einsehbar


Bild 2: Zügig fahrende Radfahrer werden zu spät gesehen

Bild 2: Zügig fahrende Radfahrer werden zu spät gesehen




© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.