Gemeldet
24.04.2012
24.04.2012
normal
- Gefahrenstelle
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Der Radweg ist mittels Verkehrszeichen 1022-10 (Radverkehr frei) an der Einmündung Blankenhagener Weg für den linksseitigen Radverkehr freigegeben.
Die Straßenbaubehörde sollte im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht den Grundstückseigentümer auffordern, ein ausreichend großes Sichtdreieck freizuschneiden. Laut Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 2, Rand- Nr. 38 sollte zudem das Zeichen 206 “Halt. Vorfahrt gewähren.“ mit dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Fahrrades und zwei gegengerichteten waagerechten Pfeilen (Z 1000-32, Radfahrer kreuzen von rechts und links) ergänzt werden (Bild 1).
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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