In Bearbeitung
22.01.2012
09.01.2012
Meinolf Körkemeier
niedrig
- Benutzungspflicht
- Radverkehrsführung
- Benachteiligung
Kreisverband Gütersloh e. V.
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Da der Bordstein an dem Zeichen 240 StVO nicht abgesenkt ist, müssen Radfahrer nach links in die Einmündung abbiegen, an einer Furt absteigen und das Fahrrad bis zu dem Zeichen 240 schieben, da der Fuß- und Radweg im vorherigen Verlauf nicht in Gegenrichtung freigegeben ist. Dies stellt eine unzumutbare und unnötige Behinderung dar.
Zudem ist die Anordnung, dass Radfahrer kurz vor der Kreuzung auf den linksseitigen Fuß- und Radweg wechseln müssen, rechtswidrig:
Die Benutzungspflicht muss daher aufgehoben werden.
Der Radverkehr kann an der Kreuzung mit der Wiedenbrücker Straße problemlos über die Linksabbiegerspur geführt und zusammen mit den links abbiegenden Kraftfahrzeugen signalisiert werden (Bilder 3 - 5). Um von hier aus das Erreichen des auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Wiedenbrücker Straße verlaufenden, in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtigen Fuß- und Radweg zu erleichtern, sollte eine entsprechende Fläche im Bereich des Grünstreifens asphaltiert werden (Bild 6). Auf der Linksabbiegerspur sollte ein Piktogramm "Radfahrer" und entsprechende Richtungspfeile für den Radverkehr markiert werden.
Die Benutzungspflicht wurde im Januar 2012 aufgehoben. Die Mangelmeldung ist damit hinsichtlich der Benutzungspflicht erledigt. Die vorgeschlagene Querungsmöglichkeit durch den Grünstreifen zum benutzungspflichtigen Radweg an der Wiedenbrücker Straße wurde noch nicht realisiert.
Der Sonderweg ist in Fahrtrichtung rechts mittels Verkehrszeichen 239 StVO iVm Zusatzzeichen 1022-10 (Gehweg - Radverkehr frei) gekennzeichnet.
Analog dazu sollte der Gehweg linksseitig in gleicher Weise gekennzeichnet werden (Bild 7). Laut § 2 Abs. 4 Satz 4 StVO bzw. VwV-StVO (Zu Absatz 4 Satz 3 und Satz 4, Rand-Nr. 34) ordnet das alleinstehende Zusatzzeichen 1022-10 eine linksseitige Radverkehrsfreigabe ausschließlich auf Radwegen an.
Bild 1
Bild 2
Bild 3: Radfahrende, die von der Fahrbahn aus nach rechts abbiegen wollen ...
Bild 4: ... können den benutzungspflichtigen Geh-/ Radweg auf der anderen Seite der Wiedenbrücher Straße ...
Bild 5: ... nur über den Grünstreifen erreichen.
Bild 6: Der Grünstreifen sollte hier befestigt werden.
Bild 7: Im Januar 2012 wurde die Benutzungspflicht aufgehoben und in eine Radverkehrsfreigabe umgewandelt.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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