Gütersloh, An der Autobahn: Benutzungspflichtiger Hochbordradweg in Tempo-30-Zone

Die Straße „An der Autobahn“ weist ab der Verler Straße in Richtung Arvato einen rechts der Fahrbahn gelegenen benutzungspflichtigen Radweg auf.

Der Radweg wird durch Zeichen 241 (getrennter Rad- und Fußweg) etwa 10 Meter vor der Ausweisung einer Tempo-30-Zone ausgeschildert.

Laut § 45 Abs. 1c StVO sind benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen in Tempo 30-Zonen unzulässig: „Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf [...] nur Straßen ohne [...] benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen.“

Die Benutzungspflicht wurde im November 2011 aufgehoben. Die Mangelmeldung ist damit erledigt.

Informationen

Status:
Erledigt
Status vom:
11.11.2011
Gemeldet am:
17.10.2011
Gemeldet von:
Daniel Neuhaus
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Benutzungspflicht






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