Verl, Sürenheider Straße: Schmaler, benutzungspflichtiger Radweg mit sehr schlechter Oberfläche und Verschwenkungen

An der Süreneheider Straße befindet sich auf ganzer Länge einseitig ein kombinierter Rad- und Gehweg. Der Rad- und Gehweg ist in beide Richtungen mit Zeichen 240 als benutzungspflichtig gekennzeichnet.

Auf gesamter Länge weist der Radweg eine sehr schlechte Oberfläche durch zahlreiche Wurzelaufbrüche und unzureichend ausgebesserte Schäden auf (Bilder 1 und 2). Für einen in beide Richtungen benutzungspflichtigen kombinierten Rad- und Gehweg ist die Radverkehrsanlage zudem zu schmal ausgeführt. Hinzu kommen mehrere unübersichtliche Verschwenkungen, die teilweise noch mit Höhendifferenzen kombiniert sind (Bild 3).

In den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (ERA 2010) heißt es:

„Die Qualität der baulichen Ausführung ist wichtig für Verkehrssicherheit und Fahrkomfort auf Radverkehrsanlagen. Grundsätzlich soll dem Radverkehr in Bezug auf Linienführung, Oberfläche, Gradiente und Freihaltung des Lichtraums [...] mindestens die gleiche Qualität angeboten werden, wie sie sich für die Fahrbahngestaltung etabliert hat.“

An der Sürenheider Straße erreicht der Radweg hinsichtlich aller vier Punkte nicht annähernd den üblichen Standard einer Fahrbahngestaltung. Dies gilt selbst für einen Vergleich des Radwegs mit der Fahrbahn der Sürenheider Straße, die sich im Oktober 2011 vor der geplanten Sanierung ebenfalls in keinem optimalen Zustand befindet.

Im Bereich der Autobahnbrücke mit der A2 ist der schon sonst sehr schmale Weg noch schmaler. Zusätzlich ist der Sicherheitsraum nach links und rechts durch Leitplanken weiter eingeengt (Bild 4). Ein Begegnungsverkehr ist hier kaum mehr möglich. Daneben gibt es vor und nach der Autobahnbrücke jeweils gefährliche Einmündungen mit der Waldstraße auf Verler Gebiet und der Straße am Hüttenbrink auf Gütersloher Gebiet. Den letzten der Polizei gemeldeten Unfall gab es an dieser Stelle am 27.08.2011.

Solange die teilweise eklatanten Mangel an dem Radweg nicht behoben sind, ist das Befahren des Radwegs nur unter Inkaufnahme eines erhöhten Gefahrenpotentials möglich. Nach Einschätzung des ADFC sollte die bestehende Benutzungspflicht trotz der außerörtlichen Lage daher in ein Benutzungsrecht in beide Richtungen umgewandelt werden, um Radfahrern legal das Befahren der Fahrbahn zu ermöglichen. Entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung bietet sich hierzu eine Beschilderung als Fußweg mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei" an. In Fahrtrichtung ist abgesehen von einer Warnung vor den Radwegmängeln keine Beschilderung erforderlich.

28.11.2013: Die Kreuzung Sürenheider Straße / Am Hüttenbrink war ein Unfallhäufungspunkt vor allem für Radfahrer (Westfalen-Blatt vom 10.12.2011). Die Radwegeführung wurde deshalb 2012 geändert (Bilder 5 - 7). Am 28.11.2013, 07.20 Uhr kam es erneut zu einem Unfall. Ein PKW-Fahrer befuhr die Straße Am Hüttenbrink in Fahrtrichtung Sürenheider Straße. Als er an dieser Einmündung nach rechts abbiegen wollte, kam es dabei zu einem Zusammenstoß mit einem Radfahrer. Dieser war vorschriftsmäßig auf dem linken benutzungspflichtigen Radweg unterwegs und befuhr die Sürenheider Straße in Fahrtrichtung Avenwedde.

Die Benutzung dieses linken Radweges ist auch nach dem Umbau nicht sicherer als das Fahren auf der rechten Fahrbahnseite. Die Radwegbenutzungspflicht ist daher aufzuheben.

April 2016: Nachdem sich 2015 6 Abbiege-Einbiegen/Kreutzen-Unfälle mit Radfahrern ereigneten, hat die Unfallkommission die Sperrung der Radwegfurt und die Aufstellung von Stoppschildern angeordnet (Bilder 8 - 10). Bei allen Unfällen waren die Kfz-Fahrer die Unfallverursacher.

Die Glocke berichtet: Stoppschilder sollen Unfallschwerpunkt entschärfen

Pressemitteilungen des Kreises Gütersloh:

Sürenheider Straße (L 787) / Am Hüttenbrink (K 39): Geänderte Radfahrerführung in Verl

Unfallhäufungsstelle 'Am Hüttenbrink': Sicherheit geht vor

Weitere Bilder

Informationen

Status:
Gemeldet
Status vom:
17.04.2016
Gemeldet am:
09.12.2011
Gemeldet von:
Daniel Neuhaus
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Baulicher Zustand
  • Benutzungspflicht
Bild 1: Ganze Asphaltstücke liegen am Rand des Radwegs, die Lücke wurde achtlos und ohne jeglichen Warnhinweis notdürftig mit Schotter gefüllt

Bild 1: Ganze Asphaltstücke liegen am Rand des Radwegs, die Lücke wurde achtlos und ohne jeglichen Warnhinweis notdürftig mit Schotter gefüllt


Bild 2: Wurzelaufbrüche gibt es an dem gesamten Radweg

Bild 2: Wurzelaufbrüche gibt es an dem gesamten Radweg


Bild 3: Mehrere Verschwenkungen hintereinander. Die fehlenden Führungsmarkierungen an den Radwegrändern machen diese Stellen insbesondere bei Dunkelheit gefährlich.

Bild 3: Mehrere Verschwenkungen hintereinander. Die fehlenden Führungsmarkierungen an den Radwegrändern machen diese Stellen insbesondere bei Dunkelheit gefährlich.


Bild 4: Sicherheitsabstände gibt es bei Begegnungsverkehr auf der Brücke nicht mehr

Bild 4: Sicherheitsabstände gibt es bei Begegnungsverkehr auf der Brücke nicht mehr


Bild 5: Der Kreuzungsbereich Sürenheider Straße/Am Hüttenbrink wurde im Dezember 2011 von Straßen NRW umgebaut...

Bild 5: Der Kreuzungsbereich Sürenheider Straße/Am Hüttenbrink wurde im Dezember 2011 von Straßen NRW umgebaut...


Bild 6: ... indem die Radfurten näher an die Fahrbahn gezogen wurden.

Bild 6: ... indem die Radfurten näher an die Fahrbahn gezogen wurden.


Bild 7: Der Kreuzungsbereich Sürenheider Straße/Am Hüttenbrink im August 2012

Bild 7: Der Kreuzungsbereich Sürenheider Straße/Am Hüttenbrink im August 2012


Bild 8: Im April 2016 wurde die Verkehrsregelung geändert.

Bild 8: Im April 2016 wurde die Verkehrsregelung geändert.


Bild 9:  Es wurde angeordnet, die Radwegfurt zu sperren und Stoppschilder aufzustellen.

Bild 9: Es wurde angeordnet, die Radwegfurt zu sperren und Stoppschilder aufzustellen.


Bild 10: Radfahrer und Fußgänger sollen Kfz aus allen Richtungen Vorfahrt/Vorrang gewähren.

Bild 10: Radfahrer und Fußgänger sollen Kfz aus allen Richtungen Vorfahrt/Vorrang gewähren.




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