Erledigt
16.05.2016
09.12.2011
normal
- Benachteiligung
- Benutzungspflicht
- Radverkehrsführung
Kreisverband Gütersloh e. V.
Kreisverband Gütersloh e. V.
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(Siehe auch die Mangelmeldung „Verl, Paderborner Straße, FR Paderborn: Gehweg teilweise freigegeben, teilweise benutzungspflichtig“)
Der für den Radverkehr benutzungspflichtige (Rad-) Gehweg endet an der Lichtsignalanlage (Bilder 4 + 5). Leider wurde für Radfahrer, die in Richtung Kaunitz rechts abbiegen wollen, keine direkte Überquerungsmöglichkeit der Umgehungsstraße vorgesehen. Sie müssen links herum die drei Arme der Kreuzung überqueren, um den in Fahrtrichtung Kaunitz linken Radweg der Paderborner Straße zu erreichen (Bild 6). Dieser Vorgang dauert bis zu 2 Minuten.
Zu dem Straßenzug Gütersloher Straße / Paderborner Straße sind bereits vier Mangelmeldungen dokumentiert. Wie z. B. in der o. g. Meldung dargestellt, werden die vom Verordnungsgeber (StVO) geforderten strengen Vorraussetzungen an die Anordnung von Radwegbenutzungspflichten an der Paderborner Straße auch im Abschnitt zwischen der Einmündung Arndtstraße und der Kreuzung mit der Umgehungsstraße nicht erfüllt. Zudem sind die baulich größtenteils als Gehwege angelegten Sonderwege für den modernen Radverkehr ungeeignet. Daher müssen an diesem Straßenzug sämtliche Benutzungspflichten aufgehoben oder durch Benutzungsrechte mittels entsprechender Kennzeichnungen ersetzt werden.
Durch diese Maßnahme wird es Radfahrern, die den o.g. Knotenpunkt zügig passieren wollen ermöglicht, sich frühzeitig auf die Geradeausspur der Fahrbahn einzuordnen um anschließend den Radweg in Richtung Kaunitz zu erreichen. Nach eigenen Erfahrungen funktioniert das auch bei hoher Kfz-Verkehrsstärke sicher und problemlos.
Um das Einbiegen von der Fahrbahn auf den linken Radweg in Fahrtrichtung Kaunitz zu erleichtern (Bild 6), sollte der Übergang des Radweges zur Fahrbahn (Bild 7) gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (ERA 2010, Kapitel 11.1.6.) eben und nahtlos ausgerundet werden: „Der Verlauf der Eckausrundung wird ggf. durch eine Markierung (Fahrbahnbegrenzung) verdeutlicht.“
Auf die Freigabe des linken Rad- Gehweges vor der Kreuzung sollte verzichtet werden (Bild 2). Nach eigenen Beobachtungen animieren die zwischen den Einmündungen Sankt-Anna-Straße / Hauptstraße und zwischen den Einmündungen Arndstraße / Umgehungsstraße bestehenden linksseitigen Freigaben dazu, schon ab Ortsmitte komplett auf der linken Seite zu fahren. Laut der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) ist die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung „insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden“. Unsichere Radfahrer können den ggf. (rechtsseitig) freigegebenen Gehweg benutzen. Sie sollten dann die Ampel-geregelten Fußgänger/Radfahrer-Übergänge benutzen und den Zeitverlust inkauf nehmen.
Zum hohen Zeitaufwand beim Passieren dieses Knotenpunktes wurden kürzlich Medienberichte veröffentlicht. Vertreter der Stadt Verl sowie vom Landesbetrieb Straßen NRW raten darin den Radfahrern, schon an der Einmündung Arndtstraße auf die linke Straßenseite zu wechseln. Dieses Verhalten enspricht nicht dem Willen des Verordnungsgebers und sollte demnach möglichst vermieden werden.
Nach der Umsetzung der empfohlenen und mit wenig Aufwand durchführbaren Maßnahmen sollte die Stadt Verl z. B. mit Hilfe der Medien die Verkehrsteilnehmer darüber informieren, dass Radfahrer laut StVO im Regelfall die Fahrbahn benutzen und sich an der Kreuzung entsprechend einordnen sollen.
Mai 2016: Im Frühjahr 2016 wurde eine signalisierte Fußgänger-/Radfahrerfurt angelegt (Bild 8). Das linksseitige Verkehrszeichen 240 StVO (Bild 2) wurde entfernt. Fußgänger und Radfahrer können nun vom rechten Geh- und Radweg direkt die Straße in Richtung Schmiedestrang überqueren.
Bild 1: Radfahrer müssen den rechten ...
Bild 2: ... oder linken (Rad-) Gehweg benutzen
Bild 3
Bild 4
Bild 5: Geradeaus fahren ist nicht möglich.
Bild 6: Die gegenüber liegende Radverkehrsanlage ist nur über Umwege erreichbar.
Bild 7
Bild 8: Im Frühjahr 2016 wurde eine signalisierte Fußgänger-/Radfahrerfurt angelegt.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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