Erledigt
19.09.2012
05.05.2012
normal
- Breite
- Gefahrenstelle
- Radverkehrsführung
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Durch Radverkehr auf zu schmalen Gehwegen können Fußgänger behindert und gefährdet werden.
Gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (ERA 2010, Abschnitt 3.6) ist Radverkehr auf Gehwegen auszuschließen, wenn sie innerorts nicht mindestens 2,50 m breit sind. Zudem soll laut ERA 2010 (Abschnitt 3.11) neben einer 1,00 breiten Fläche für das Ein- und Aussteigen im Haltestellenbereich "der gemeinsame Geh- und Radweg auf einer Breite von 2,00 m von Hindernissen freigehalten werden."
Diese Kriterien werden hier nicht annähernd erfüllt. Der Sonderweg ist daher mittels geeigneter Maßnahmen als Gehweg ohne Radverkehrsfreigabe zu kennzeichnen. Alternativ könnte der Gehweg entsprechend verbreitert werden.
Im September 2012 wurde der Sonderweg mittels einem Piktogramm "Fußgänger" als reiner Gehweg gekennzeichnet (Bild 3).
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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