Verl-Kaunitz, Paderborner Straße II: Für gemeinsamen Fußgänger- und Radverkehr zu schmaler Gehweg im Bereich einer Bushaltestelle

An der Paderborner Straße gibt es in Fahrtrichtung Gütersloh kurz hinter dem Kreisverkehr Paderborner Straße / Holter Straße einen rot gepflasterten, offensichtlich für den Radverkehr freigegebenen ca. 1,60 m schmalen Gehweg (Bild 1). Zwischen dem Ein- und Ausstiegsbereich und dem Unterstand verbleibt eine nur 90 cm schmale Verkehrsfläche (Bild 2).

Durch Radverkehr auf zu schmalen Gehwegen können Fußgänger behindert und gefährdet werden.

Gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (ERA 2010, Abschnitt 3.6) ist Radverkehr auf Gehwegen auszuschließen, wenn sie innerorts nicht mindestens 2,50 m breit sind. Zudem soll laut ERA 2010 (Abschnitt 3.11) neben einer 1,00 breiten Fläche für das Ein- und Aussteigen im Haltestellenbereich "der gemeinsame Geh- und Radweg auf einer Breite von 2,00 m von Hindernissen freigehalten werden."

Diese Kriterien werden hier nicht annähernd erfüllt. Der Sonderweg ist daher mittels geeigneter Maßnahmen als Gehweg ohne Radverkehrsfreigabe zu kennzeichnen. Alternativ könnte der Gehweg entsprechend verbreitert werden.

Im September 2012 wurde der Sonderweg mittels einem Piktogramm "Fußgänger" als reiner Gehweg gekennzeichnet (Bild 3).

Informationen

Status:
Erledigt
Status vom:
19.09.2012
Gemeldet am:
05.05.2012
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Breite
  • Gefahrenstelle
  • Radverkehrsführung
Bild 1: Der rot gepflasterte Gehweg ist nur 1,60 m schmal.

Bild 1: Der rot gepflasterte Gehweg ist nur 1,60 m schmal.


Bild 2: Neben dem Ein- und Ausstiegsbereich verbleiben nur 90 cm.

Bild 2: Neben dem Ein- und Ausstiegsbereich verbleiben nur 90 cm.


Bild 3: Im September 2012 wurde ein Piktogramm "Fußgänger" markiert.

Bild 3: Im September 2012 wurde ein Piktogramm "Fußgänger" markiert.




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