Verl-Kaunitz, Kreisverkehr Paderborner Straße / Holter Straße: Benachteiligung des Radverkehrs an dem neu erstellten Kreisverkehr

Die gemeinsamen Fuß- und Radwege an dem Kreisverkehr sind für den Radverkehr nicht als benutzungspflichtig beschildert. Radfahrer können die Fahrbahn oder die umlaufenden Sonderwege benutzen.

Radfahrer, die den Kreisverkehr über die umlaufenden Sonderwegewege passieren, werden gegenüber den Kraftfahrern benachteiligt:

  • Beim Überqueren der Knotenpunktarme müssen Radfahrer warten, der ein- und ausfahrende Verkehr auf der Fahrbahn hat Vorrang. Laut den einschlägigen Regelwerken sollte eine Wartepflicht für Radfahrer innerorts nur in begründeten Ausnahmefällen eingesetzt werden.
  • An den Furten müssen jeweils 4 Rampen überfahren werden (Bilder 4 + 9). Ohne nennenswerten Mehraufwand wäre eine Lösung möglich gewesen, wie sie z. B. im Rhein-Erft-Kreis üblich ist. Dabei wird der Übergang aufgeteilt und eine ebene Radfahrfurt mit 0-Absenkung angelegt. Eine entsprechende Lösung ist auf Seite 83 des Dokuments Standards für die Radverkehrsplanung zu finden.
  • In Richtung Gütersloh wurde im September 2012 der 1,60 m schmale, rot gepflasterte Gehweg mittels einem Piktogramm "Fußgänger" als reiner Gehweg gekennzeichnet. Radfahrer müssen hier auf die Fahrbahn wechseln und dabei den Vorrang des fließenden Verkehrs beachten (Bild 6).

Da an den Knotenpunktarmen in den Richtungen Gütersloh und Schloß Holte (Bild 10) keine Radverkehrsanlagen vorhanden sind, sollten Radfahrer in diesem Kreisverkehr auf der Fahrbahn fahren. Die Verkährsstärke ist hier zeitweise sehr hoch. Daher sollten Übergänge von den Rad- Gehwegen auf Fahrbahnniveau angelegt werden. In dem Handbuch Fußgänger- und radfahrerfreundliche Gestaltung von kleinen Kreisverkehrsplätzen im Innerortsbereich heißt es auf Seite 14: "Dazu sind die Radwege in der Zufahrt komfortabel und baulich geschützt auf die Fahrbahn zu führen, um die Nutzung der Gehwege durch Radfahrer zu minimieren." Diese Radverkehrsführung hat sich bei Gütersloher Kreisverkehren bewährt. Das folgende Bild zeigt eine gut gelöste Kreisverkehrszufahrt an der Neuenkirchener Straße in Gütersloh.

Informationen

Status:
Gemeldet
Status vom:
19.09.2012
Gemeldet am:
05.05.2012
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Breite
  • Radverkehrsführung
  • Benachteiligung
Bild 1: Der neue Kreisverkehr in Verl-Kaunitz

Bild 1: Der neue Kreisverkehr in Verl-Kaunitz


Bild 2: Aus Richtung Paderborn kommend ...

Bild 2: Aus Richtung Paderborn kommend ...


Bild 3: ... ist die Sicht auf Fußgänger durch hohe Anpflanzungen eingeschränkt

Bild 3: ... ist die Sicht auf Fußgänger durch hohe Anpflanzungen eingeschränkt


Bild 4: In Richtung Gütersloh: Radfahrer müssen warten, 4 Rampen überfahren ...

Bild 4: In Richtung Gütersloh: Radfahrer müssen warten, 4 Rampen überfahren ...


Bild 5: ... und im weiteren Verlauf ...

Bild 5: ... und im weiteren Verlauf ...


Bild 6: ... ist der Gehweg zu schmal. Im September 2012 wurde ein Piktogramm "Fußgänger" markiert. Radfahrer müssen hier auf die Fahrbahn wechseln.

Bild 6: ... ist der Gehweg zu schmal. Im September 2012 wurde ein Piktogramm "Fußgänger" markiert. Radfahrer müssen hier auf die Fahrbahn wechseln.


Bild 7: Aus Richtung Schloß Holte ist der (Rad-) Gehweg zunächst nur 1,60 m schmal

Bild 7: Aus Richtung Schloß Holte ist der (Rad-) Gehweg zunächst nur 1,60 m schmal


Bild 8: Aus Richtung Gütersloh ist die Breite des Rad- Gehweges ausreichend

Bild 8: Aus Richtung Gütersloh ist die Breite des Rad- Gehweges ausreichend


Bild 9: In Richtung Schloß Holte: Radfahrer müssen warten und 4 Rampen überfahren, ...

Bild 9: In Richtung Schloß Holte: Radfahrer müssen warten und 4 Rampen überfahren, ...


Bild 10: ... im weiteren Verlauf  gibt es einen gut gestalteten Übergang

Bild 10: ... im weiteren Verlauf gibt es einen gut gestalteten Übergang




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