Rietberg, Bahnhofstraße: In beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtiger Geh-/Radweg mit schlechter Oberfläche

An der Bahnhofstraße in Rietberg gibt es auf einer Straßenseite eine Radverkehrsanlage, die in beiden Fahrtrichtungen für den Radverkehr mittels Zeichen 240 StVO als benutzungspflichtig beschildert ist. Auf der rechten Straßenseite gibt es nur einen Gehweg und einen Seitenstreifen.

Die Oberfläche ist sehr uneben. Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (ERA, Ausgabe 2010) soll dem Radverkehr grundsätzlich "in Bezug auf [...] Oberfläche [...] mindestens die gleiche Qualität angeboten werden, wie sie sich für die Fahrbahngestaltung etabliert hat." Das ist hier nicht ansatzweise der Fall.

Zudem werden an der Bahnhofstraße die rechtlichen Vorrausetzungen für die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht nicht erfüllt. Im Gegenteil werden hier durch die Verpflichtung, auf der linken Seite zu fahren, besondere Gefahrenlagen geschaffen. Dazu heißt es in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) unter zu § 2 Rand-Nr. 33:

"Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden."

Zudem wird eine weitere Vorraussetzung der VwV-StVO (zu § 41, zu Zeichen 240) nicht erfüllt:

"Die Anordnung dieses Zeichens kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar und mit der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs vereinbar ist und die Beschaffenheit der Verkehrsfläche den Anforderungen des Radverkehrs genügt."

Die Radwegbenutzungspflichten an der Bahnhofstraße müssen daher aufgehoben werden. Mittelfristig sollte auf der rechten Straßenseite ein Radfahrstreifen oder Schutzstreifen angelegt und die Oberfläche der vorhandenen Radverkehrsanlage neu asphaltiert werden. Siehe auch die Mangelmeldung zu der Radverkehrsführung an der sich anschließenden Langen Straße in Rietberg-Neuenkirchen.

April 2013: Die Verkehrszeichen 240 StVO wurden durch Hinweise "Achtung Gehwegschäden" ergänzt (Bild 7). Durch die erforderlichen Ausweichmanöver entstehen zusätzliche Gefahren (Bild 8).

August 2015: Der Gehweg-Radweg wurde erneuert und mit Betonsteinen ausgelegt (Bild 9).

Informationen

Status:
In Bearbeitung
Status vom:
06.08.2015
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Benutzungspflicht
  • Radverkehrsführung
  • Baulicher Zustand
Bild 1: Der Geh-/Radweg ist auch in Gegenrichtung benutzungspflichtig

Bild 1: Der Geh-/Radweg ist auch in Gegenrichtung benutzungspflichtig


Bild 2: Die Ausfahrt einer Tankstelle ist unübersichtlich, regelmäßig stehen Kfz auf dem Geh-/Radweg

Bild 2: Die Ausfahrt einer Tankstelle ist unübersichtlich, regelmäßig stehen Kfz auf dem Geh-/Radweg


Bild 3: Fahrtrichtung Rietberg, Einmündung Westerwieher Straße

Bild 3: Fahrtrichtung Rietberg, Einmündung Westerwieher Straße


Bild 4: Fahrtrichtung Neuenkirchen, Einmündung Westerwieher Straße

Bild 4: Fahrtrichtung Neuenkirchen, Einmündung Westerwieher Straße


Bild 5: Die Oberfläche ist sehr uneben

Bild 5: Die Oberfläche ist sehr uneben


Bild 6: Auf der rechten Straßenseite gibt es unter Einbeziehung des Seitenstreifens genügend Raum, um einen Radfahrstreifen anzulegen

Bild 6: Auf der rechten Straßenseite gibt es unter Einbeziehung des Seitenstreifens genügend Raum, um einen Radfahrstreifen anzulegen


Bild 7: Zwischenzeitlich wurden Hinweise "Achtung Gehwegschäden" angebracht. Die Benutzung des Geh-/ Radweges ist unzumutbar.

Bild 7: Zwischenzeitlich wurden Hinweise "Achtung Gehwegschäden" angebracht. Die Benutzung des Geh-/ Radweges ist unzumutbar.


Bild 8: Durch Regenfälle enstehen große Pfützen.

Bild 8: Durch Regenfälle enstehen große Pfützen.


Bild 9: Der Gehweg-Radweg wurde erneuert.

Bild 9: Der Gehweg-Radweg wurde erneuert.




© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.