Gemeldet
03.02.2012
03.02.2012
Meinolf Körkemeier, Daniel Neuhaus
normal
- Baulicher Zustand
- Radverkehrsführung
- Breite
Kreisverband Gütersloh e. V.
Kreisverband Gütersloh e. V.
Sie sind hier: » ADFC vor Ort » KV Gütersloh » Mängel-Datenbank
Der bauliche Zustand der Radverkehrsanlagen ist bezogen auf die Oberfläche schlecht bis sehr schlecht und durchgängig wesentlich schlechter als der Mehrzweckstreifen (Bilder 6 bis 8).
In Höhe eines Autohauses (Bilder 1 und 2) sowie wenige hundert Meter weiter in Höhe einer Postfiliale (Bilder 4 - 6) wird der gemeinsame Rad- und Gehweg über einen Bürgersteig geführt. Insbesondere in Höhe der Postfiliale kommt es regelmäßig zu Konfliktsituationen mit Fußgängern. Durch einen Briefkasten und Bäume ist der Weg zusätzlich eingeengt.
In Höhe der Einfahrt der Kaserne wird der Radverkehr durch eine starke Verschwenkung über die dortige Radfurt geführt (Bild 10).
In den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (ERA 2010) heißt es:
„Die Qualität der baulichen Ausführung ist wichtig für Verkehrssicherheit und Fahrkomfort auf Radverkehrsanlagen. Grundsätzlich soll dem Radverkehr in Bezug auf Linienführung, Oberfläche, Gradiente und Freihaltung des Lichtraums [...] mindestens die gleiche Qualität angeboten werden, wie sie sich für die Fahrbahngestaltung etabliert hat.“
An der Verler Straße erreicht der Radweg bezüglich der Freihaltung des Lichtraums teilweise sowie hinsichtlich der Punkte Linienführung und Oberfläche über weite Strecken nicht den üblichen Standard einer Fahrbahngestaltung.
Statt den Radverkehr über verschiedenste Arten minderwertiger Radverkehrsanlagen zu führen, sollte der bestehende Mehrzweckstreifen in einen Radfahrstreifen umgewandelt werden.
Dies wird bereits über einen kurzen Abschnitt vor und hinter der Einmündung „Am Hüttenbrink“ realisiert (Bild 3). Erfahrungsgemäß wird der Mehrzweckstreifen teilweise von parkenden Kraftfahrzeugen benutzt, dementsprechend ist ggfs. die Ausweisung alternativer Parkflächen erforderlich. Die bestehenden, für den Radverkehr untauglichen Anlagen sind als reiner Gehweg ohne Radverkehrsfreigabe auszuweisen. Zwischen Ohmstraße und Am Hüttenbrink muss ggfs. noch mehr Platz für eine Verbreiterung der Fahrbahn geschaffen werden, da aufgrund der Zweispurigkeit der Verler Straße in diesem Abschnitt derzeit kein zusätzlicher Platz für einen Radfahrstreifen ist.
Bild 1: Der Radweg beginnt als getrennter Rad- und Gehweg
Bild 2: Bäume, Schilder- und Laternenmasten bilden einen wahren Hindernisparcours
Bild 3: So wie hier kurz vor und hinter der Einmündung Am Hüttenbrink sollte die Radverkehrsführung an der gesamten Verler Straße aussehen
Bild 4: Hier müssen Radfahrer auf den Gehweg wechseln
Bild 5: Führung des Radwegs über einen Bürgersteig
Bild 6: zusätzliche Verengung durch Briefkasten
Bild 7: Führung als kombinierter Rad- und Gehweg neben dem Mehrzweckstreifen
Bild 8: Oberflächenschäden
Bild 9
Bild 10: Starke Verschwenkung an der Einmündung zur Kaserne
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.