In Bearbeitung
13.12.2013
15.09.2011
Meinolf Körkemeier, Daniel Neuhaus
normal
- Benutzungspflicht
- Breite
- Hindernis
Kreisverband Gütersloh e. V.
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Der benutzungspflichtige Radweg ist innerorts als Hochbord mit Bürgersteigplatten ausgeführt. Da der an sich schon relativ schmale Weg zusätzlich durch Baumbepflanzungen eingeengt wird, ist ein Überholen von Fußgängern oder Begegnungsverkehr nur unter Gefahr möglich. Zudem gibt es an der Verler Straße in Spexard einige Einmündungen, unter anderem von Einzelhandelsgeschäften, was die Gefährdung für Radfahrer weiter erhöht.
Statt die Benuzungspflicht über den Bürgersteig zu führen, bietet es sich an dieser Stelle an, auf der Fahrbahn im Bereich des vorhandenen Mehrzweckstreifens einen Radfahrstreifen anzulegen.
Entgegen der Fahrtrichtung ist der Radweg bis zur Bruder-Konrad-Straße mit Zeichen 240 (kombinierter Geh- und Radweg) gekennzeichnet. Hier sollte geprüft werden, ob stattdessen auf die Beschilderung 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 (Gehweg, Radfahrer frei) umgestellt werden kann. Auf der Gegenseite befindet sich in Fahrtrichtung ebenfalls eine benutzungspflichtige Radverkehrsanlage, auf die in Höhe der Einfahrt zur Feuerwehr über die vorhandene Ampelanlage gewechselt werden könnte. Allerdings wäre hierzu die sich ebenfalls in sehr schlechtem Zustand befindliche Radverkehrsanlage ebenfalls grundlegend zu verbessern.
Dezember 2015: Die linksseitige Benutzungspflicht wurde in Höhe der Einfahrt zur Feuerwehr aufgehoben (Bild 6).
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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