Erledigt
06.08.2012
15.09.2011
Thorsten Beermann
hoch
- Benutzungspflicht
- Baulicher Zustand
Kreisverband Gütersloh e. V.
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Sundernstrasse Bürgersteigradweg stadtauswärts (Bild 1):
Vom Anger bis Bockschatzweg sollen Radfahrer auf einem Bürgersteig fahren, sehr schlechte Qualität, Konflikte mit Fussgängern und sehr fraglich ob hier eine Benutzungspflicht bleiben kann.
Sundernstrasse ab Bockschatzweg stadteinwärts (Bild 2):
Vom Bockschatzweg bis zum Stadtring ist der Radweg in einer sehr schlechten Qualität. Außerdem ist hier der Anteil der linksseitigen Radwegnutzter sehr hoch. Den eigentlichen Bürgersteig auf der anderen Straßenseite mag wohl kaum jemand nutzen. Auch hier ist eine Benutzungspflicht fraglich.
Sundernstrasse linksseitiger Radweg ab Bockschatzweg stadtauswärts (Bild 3):
Ab Bockschatzweg gibt es dann einen benutzungsplichtigen linksseitigen Radweg. Viele Einfahrten machen das ganze sehr gefährlich. Hier gibt es nach Erfahrung des ADFC oft extrem gefährliche Situationen.
Im Juli 2012 wurden die Benutzungspflichten aufgehoben. In Fahrtrichtung stadtauswärts wurde der Gehweg mittels Markierungen für den Radverkehr freigegeben (Bild 4). Ab der Einmündung der Eimerheide ist der linke Geh-/Radweg mittels Zeichen Z 1022-10 in Gegenrichtung freigegeben (Bild 5). In Fahrtrichtung stadteinwärts ist der gemeinsame Geh-/Radweg an seiner baulichen Ausgestaltung (abschnittweise schwarz asphaltiert oder rot gepflastert) erkennbar. Das am Anfang markierte Piktogramm "Radfahrer" ist überflüssig (Bild 6).
Die Oberflächenqualität und Breite der Nebenanlagen reicht teilweise für die gemeinsame Nutzung von Fußgängern und Radfahrern nicht aus. Daher sollten Radfahrer hier die Fahrbahn benutzen.
Bild 1: Wechselnde benutzungspflichtige Radwege an der Sundernstraße. Viel gefährlicher gehts nicht mehr.
Bild 2
Bild 3
Bild 4: In Fahrtrichtung stadtauswärts wurde der Gehweg für den Radverkehr freigegeben.
Bild 5: Ab der Einmündung Eimerheide ist der linke Geh-/ Radweg freigegeben.
Bild 6: In Fahrtrichtung stadteinwärts wurde ein Piktogramm "Radfahrer" markiert.
Bild 7: Die Zweckbestimmung des gemeinsamen Geh-/Radweges ist auch im weiteren Verlauf ohne Piktogramm an seiner baulichen Gestaltung und den Radfahrerfurten erkennbar.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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