Gütersloh, Strengerstraße IV: Geradeausfahren zulassen

Fahrzeugführer, die die Strengerstraße aus Richtung Kaiserstraße kommend befahren, müssen an der Kreuzung mit der Eickhoffstraße rechts abbiegen.

Ein unter dem Verkehrszeichen "Fußgängerüberweg" angebrachtes Schild weist darauf hin, dass Radfahrende hinter der Kreuzung auf der Strengerstraße weiterfahren können. Gemäß dem angeordneten Verkehrszeichen 209 StVO müssen sie dazu absteigen und das Fahrrad über die Kreuzung schieben.

Radfahrenden sollte das direkte Geradeausfahren erlaubt werden. Dazu wäre unter dem Verkehrszeichen 209 StVO ein Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) anzubringen.

November 2013:

An dem Verkehrszeichen "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" wurde ein Zusatzzeichen "Radfahrer frei" angebracht (Bild 2). Die Mangelmeldung ist damit erledigt.

Informationen

Status:
Erledigt
Status vom:
30.11.2013
Gemeldet am:
28.07.2013
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Verkehrszeichen
Bild 1

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Bild 2

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