Erledigt
30.11.2013
28.07.2013
normal
- Verkehrszeichen
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Ein unter dem Verkehrszeichen "Fußgängerüberweg" angebrachtes Schild weist darauf hin, dass Radfahrende hinter der Kreuzung auf der Strengerstraße weiterfahren können. Gemäß dem angeordneten Verkehrszeichen 209 StVO müssen sie dazu absteigen und das Fahrrad über die Kreuzung schieben.
Radfahrenden sollte das direkte Geradeausfahren erlaubt werden. Dazu wäre unter dem Verkehrszeichen 209 StVO ein Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) anzubringen.
November 2013:
An dem Verkehrszeichen "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" wurde ein Zusatzzeichen "Radfahrer frei" angebracht (Bild 2). Die Mangelmeldung ist damit erledigt.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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