In Bearbeitung
01.09.2017
15.09.2011
Meinolf Körkemeier
normal
- Baulicher Zustand
- Breite
- Hindernis
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Die Pflanzen wurden kurz vor der Fotoaufnahme beschnitten, sie werden aber wieder wachsen und den Radweg noch weiter einengen.
Da sich die Schränke und die Pflanzen komplett im öffenliche Verkehrsraum befinden, sollten sie entfernt werden.
Außerdem ist die Oberfläche uneben. Der belag besteht aus einem für den Radverkehr ungeeigneten, gefasten und quer verlegten Betonpflaster (10 x 20 cm).
Mai 2013: Das Verkehrszeichen 241 StVO wurde zwischenzeitlich entfernt. Der Radweg wird weiterhin erheblich durch Pflanzenbewuchs eingeengt (Bild 5).
Statt die Engstelle zu beseitigen hat die Stadt Gütersloh im Februar 2014 in Fahrtrichtung rechts eine Radwegbenutzungspflicht angeordnet.
September 2017: Mit Urteil vom 13.04.2017 (Az.: 2 K 218/15) hat das Verwaltungsgericht Minden die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben. Zum 01.09.2017 wurden sämtliche Verkehrszeichen 240 / 241 an dem gesamten Straßenzug Stadtring Kattenstroth/Sundern/Nordhorn entfernt. Das Urteil ist auch in der NRWE - Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht: Verwaltungsgericht Minden, 2 K 218/15.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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