Gütersloh, Stadtring Kattenstroth: Benutzungspflichtiger Radweg mit sehr schlechter Qualität

Der in beiden Richtungen benutzungspflichtige Radweg am Stadtring Kattenstroth in Gütersloh ist zwischen Neuenkirchener Str. und Brockweg mit gefastem Betonpflaster in den Maßen 10 x 20 cm gepflastert. Dieses, auch noch in Fahrtrichtung quer verlegte Material, ist für Radwege ungeeignet.

Die Ungeeignetheit wird auf der folgenden Internet-Seite erklärt:

http://www.upi-institut.de/upi41.htm

Selbst an unbeschädigten Stellen fährt es sich darauf wie auf einer Rüttelstrecke. Hinzu kommt, daß besonders zwischen Bertelsweg und Brockweg einzelne Steine abgesenkt sind und an einigen Stellen das Pflaster durch Baumwurzeln angehoben wurde. Auf den parallel verlegten Gehwegplatten fährt es sich komfortabeler. Die Benutzung des Radweges ist besonders für zügig fahrende Radfahrer mit hohem Reifendruck unzumutbar.


Daß es auch besser geht, sieht man im weiteren Verlauf des Stadtrings in den Richtungen Verler Str. und Wiedenbrücker Str. Dort wurde Asphalt mit einem Straßenfertiger in Straßenqualität eingebaut.

In einer Schrift des Landes Sachsen-Anhalt (Bauweisen sowie bautechnische Aspekte und Details für Radverkehrsanlagen) heißt es:

"Straßenbegleitende Radwege bzw. gemeinsame Geh- und Radwege sollen hinsichtlich der Oberflächenbeschaffenheit (u.a. Ebenheit, Rollwiderstand, Griffigkeit bei Nässe) mindestens der Qualität der Fahrbahn entsprechen. Dies ist erforderlich, damit diese Wege von allen Radfahrern angenommen werden und aufgrund ihrer Bedeutung - verbunden mit einer häufigen, zügigen und ganzjährigen Nutzung - unterhaltungsarm und unterhaltungsfreundlich ausgeführt sind."

Diese Aussage trifft im Kern sicherlich auch für NRW zu.

Bevor nun demnächst damit begonnen wird, die beschädigten Stellen zu flicken, sollte darüber nachgedacht werden, ein geeigneteres Material einzubauen.

Im Frühjahr 2012 wurden die gröbsten Schäden ausgebessert (Bilder 3 - 5). Leider ist die Oberfläche weiterhin wellig und besteht aus ungeeigneten Pflastersteinen.

26.07.2012: Im Juli 2012 wurden die Benutzungspflichten aufgehoben und linksseitig eine Freigabe mittels Zeichen Z 1022-10 (Radfahrer frei) angeordnet. Die schlechte Oberfläche kann damit legal auf der Fahrbahn umfahren werden. Die Mangelmeldung wurde daher auf niedrige Priorität heruntergestuft.

15.02.2014: Im Februar wurde der Radweg wieder in beiden Fahrtrichtungen mittels Verkehrszeichen 241 StVO als benutzungspflichtig gekennzeichnet. Die Mangelmeldung wurde daher auf mittlere Priorität hochgestuft.

September 2017: Mit Urteil vom 13.04.2017 (Az.: 2 K 218/15) hat das Verwaltungsgericht Minden die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben. Zum 01.09.2017 wurden sämtliche Verkehrszeichen 240 / 241 an dem gesamten Straßenzug Stadtring Kattenstroth/Sundern/Nordhorn entfernt. Das Urteil ist auch in der NRWE - Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht: Verwaltungsgericht Minden, 2 K 218/15.

Informationen

Status:
In Bearbeitung
Status vom:
01.09.2017
Gemeldet am:
15.09.2011
Gemeldet von:
Meinolf Körkemeier
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Baulicher Zustand
  • Benutzungspflicht
Bild 1

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Bild 2

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Bild 3

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Bild 4

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Bild 5

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Bild 6: 2014 wurden wieder Radwegbenutzungspflichten angeordnet.

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Bild 7

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Bild 8 vom September 2014: Die Oberfläche ist weiterhin ungenügend.

Bild 8 vom September 2014: Die Oberfläche ist weiterhin ungenügend.


Bild 9

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