Gütersloh, Saligmannsweg: Einbahnstrassenregelung unvollständig beschildert

Der Saligmannsweg ist im Bereich der Anne-Frank-Schule eine Einbahnstraße. Offensichtlich will die Straßenverkehrsbehörde Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung zulassen (Bilder 1 - 4).

Die aufgestellten Verkehrszeichen sind jedoch unvollständig und somit widersprüchlich:

  • In Fahrtrichtung sind am Anfang Zeichen 220 StVO (Einbahnstraße) mit Zusatzzeichen 1000-32 (Radverkehr in beiden Richtungen) aufgestellt (Bild 4).
  • Im weiteren Verlauf sind an den Zeichen 220 keine Zusatzzeichen vorhanden (Bild 5).
  • Entgegen der Fahrtrichtung ist auf der linken Seite ein Zeichen 267 StVO (Verbot der Einfahrt) mit einem Zusatzzeichen 1022-10 (Radverkehr frei) aufgestellt. Auf der rechten Seite ist an dem Zeichen 267 kein Zusatzzeichen vorhanden (Bilder 1 + 2).
  • Im weiteren Verlauf sind an den Zeichen 267 ebenfalls keine Zusatzzeichen vorhanden (Bild 6).
  • Fahrzeugführer, wozu im Sinne der StVO auch Radfahrer gehören, dürfen nicht geradeaus fahren, um die Einbahnstraße in freigegebener Gegenrichtung zu befahren (Bild 3).

Bis 2012 / 2013 sollten Radfahrende (in Richtung Schule unter Missachtung des Verkehrszeichens 209 in Bild 2) den einseitigen Geh-/ Radweg in beiden Fahrtrichtungen benutzen (Bilder 7 - 9). Der Saligmannsweg befindet sich in einer Tempo-30 Zone. Daher entspricht die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht und die Freigabe der Fahrbahn für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung dem Willen des Verordnungsgebers (StVO).

Die Maßnahmen werden auch vom ADFC begrüßt. Allerdings müssen gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) an allen vorhandenen Verkehrszeichen 209, 220 und 267 die entsprechenden Zusatzzeichen angebracht werden. Insbesondere im Umfeld von Schulen sollten Verkehrszeichenanordnungen vollständig und plausibel sein.

April 2014: Das Zeichen 267 StVO auf der linken Seite wurde entfernt und das Zusatzzteichen "Radverkehr frei" an dem Zeichen 267 StVO auf der rechten Seite angebracht (Bild 10). Zudem wurden die beiden Zeichen 267 in Bild 6 entfernt.

Informationen

Status:
In Bearbeitung
Status vom:
22.04.2014
Gemeldet am:
28.07.2013
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Einbahnstraße
  • Verkehrszeichen
Bild 1: Radfahrer dürfen die Einbahnstraße in Gegenrichtung befahren. Auf der rechten Seite fehlt das Zusatzzeichen.

Bild 1: Radfahrer dürfen die Einbahnstraße in Gegenrichtung befahren. Auf der rechten Seite fehlt das Zusatzzeichen.


Bild 2: Welchen Straßenteil sollen die Radfahrer benutzen?

Bild 2: Welchen Straßenteil sollen die Radfahrer benutzen?


Bild 3: Radfahrern sollte mittels Zusatzzeichen das Geradeausfahren erlaubt werden.

Bild 3: Radfahrern sollte mittels Zusatzzeichen das Geradeausfahren erlaubt werden.


Bild 4: Das Zusatzzeichen zeigt an, dass Radverkehr auf der Fahrbahn in der Gegenrichtung zugelassen ist.

Bild 4: Das Zusatzzeichen zeigt an, dass Radverkehr auf der Fahrbahn in der Gegenrichtung zugelassen ist.


Bild 5: Aus Richtung Schule / Fahrradabstellanlage: Das Zusatzzeichen fehlt.

Bild 5: Aus Richtung Schule / Fahrradabstellanlage: Das Zusatzzeichen fehlt.


Bild 6: An den Verkehrszeichen "Verbot der Einfahrt" sollten Zusatzzeichen "Radverkehr frei" angebracht werden.

Bild 6: An den Verkehrszeichen "Verbot der Einfahrt" sollten Zusatzzeichen "Radverkehr frei" angebracht werden.


Bild 7 (Juli 2012): Die Benutzungspflicht wurde zwischenzeitlich aufgehoben.

Bild 7 (Juli 2012): Die Benutzungspflicht wurde zwischenzeitlich aufgehoben.


Bild 8 (Juli 2012): Entgegen der Fahrtrichtung musste der linke Geh-/ Radweg benutzt werden.

Bild 8 (Juli 2012): Entgegen der Fahrtrichtung musste der linke Geh-/ Radweg benutzt werden.


Bild 9 (Juli 2012): Das Verkehrszeichen 240 wurde ersatzlos entfernt.

Bild 9 (Juli 2012): Das Verkehrszeichen 240 wurde ersatzlos entfernt.


Bild 10 (April 2014): Das Zeichen 267 StVO auf der linken Seite wurde entfernt und das Zusatzzteichen "Radverkehr frei" nach rechts umgehängt.

Bild 10 (April 2014): Das Zeichen 267 StVO auf der linken Seite wurde entfernt und das Zusatzzteichen "Radverkehr frei" nach rechts umgehängt.




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