Gütersloh, Paderborner Straße II: Rad- Gehweg in beide Fahrtrichtungen benutzungspflichtig, in sehr schlechtem Zustand und zu schmal

An der westlichen Seite der Paderborner Straße verläuft zwischen den Einmündungen Lortzingstraße und Johannes-Brahms-Straße ein in beiden Fahrtrichtungen als benutzungspflichtig beschilderter Rad- Gehweg. Dieser ist in einem sehr schlechten Zustand (siehe Bilder) und zudem zu schmal bzw. wegen dem stark beschädigten Rand nicht in voller Breite befahrbar.

Laut Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) - Zu § 2 / Rand- Nr. 20 soll ein mit Zeichen 240 beschilderter gemeinsamer Fuß- und Radweg außerorts mindestens 2,00 m breit sein.

Der Rad- Gehweg muss in diesem Abschnitt komplett erneuert werden. Dabei sollten die einschlägigen Richtlinien (z.B. ERA 2010) beachtet, ein ausreichend starker Unterbau geschaffen und eine maschinengefertigte Asphaltdecke aufgezogen werden. Die Benutzungspflichten sollten hinsichtlich der vom Verordnungsgeber (StVO) gestellten, strengen Vorrausetzungen geprüft werden.

Zumindest bis zur Fertigstellung eines neuen Fuß- und Radweg müssen die Benutzungspflichten aufgehoben werden.

September 2016:  Der Geh-/ Radweg wurde neu asphaltiert (Bild 5). Die Breite von 1,70 m ist allerdings unzureichend. Zudem sind keine örtlichen Besonderheiten ersichtlich, die eine erheblich erhöhte Gefahrenlage bedingen, wenn Radfahrer hier die Fahrbahn benutzen. Daher müssen die Verkehrszeichen 240 entfernt werden.

Informationen

Status:
In Bearbeitung
Status vom:
10.09.2016
Gemeldet am:
09.01.2012
Gemeldet von:
Heinz Felderhoff, Meinolf Körkemeier
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Benutzungspflicht
  • Baulicher Zustand
  • Breite
Bild 1

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Bild 2

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Bild 3

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Bild 4

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Bild 5: Der Geh-/ Radweg wurde neu asphaltiert

Bild 5: Der Geh-/ Radweg wurde neu asphaltiert




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