Gemeldet
28.07.2013
28.07.2013
niedrig
- Breite
- Radverkehrsführung
Kreisverband Gütersloh e. V.
Kreisverband Gütersloh e. V.
Sie sind hier: » ADFC vor Ort » KV Gütersloh » Mängel-Datenbank
Die Geh- und Radwege entsprechen nicht den einschlägigen Richtlinien (z. B. ERA):
Die Auswahl der Führungsform des Radverkehrs und die bauliche Ausführung der Radverkehrsanlagen ist wichtig für Verkehrssicherheit und Fahrkomfort. In dem Bericht "Unfallrisiko und Regelakzeptanz von Fahrradfahrern" (Bundesanstalt für Straßenwesen, Heft V 184, 2009, Seite 3) heist es: "Die Beachtung der technischen Entwurfsempfehlungen hat maßgeblichen Einfluss auf eine niedrige Unfallbelastung."
Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen soll anhand der Flächenverfügbarkeit berücksichtigt werden, ob eine Führungsform bezüglich ihrer Breite sicher benutzbar ausgebildet werden kann. Dabei soll die Kombination von Mindestmaßen für den Radverkehr mit solchen für andere Nutzungen vermieden werden.
Für vom Land NRW geförderte Radverkehrsanlagen ist die Anwendung der ERA zwingend. Ist eine richtlinienkonforme Realisierung von baulich angelegten Radwegen nicht möglich, soll laut ERA eine andere Lösung gesucht werden. Für die Entwurfssituation "Örtliche Einfahrtsstraße" werden in Abschnitt 5.2.6 RASt06 (korrigierte Ausgabe Dezember 2008, Bild 30) zum Beispiel folgende Straßenquerschnitte empfohlen:
Die neu angelegten Radwege sind nicht als benutzungspflichtig gekennzeichnet. Daher wurde die Priorität der Mangelmeldung auf "niedrig" eingestuft. Um Fußgänger nicht zu gefährden und um nicht hinter dem Parkstreifen (Bild 3) von abbiegenden Kfz übersehen zu werden, sollten insbesondere die zügig fahrenden Radfahrer hier gemäß Abs. 1 § 2 StVO die Fahrbahn benutzen.
Bild 1: In Fahrtrichtung Lindenstraße ist der Radweg zunächst nur 1,00 m breit und der Gehweg nur 1,40 m breit. Zudem fehlt der Sicherheitstrennstreifen.
Bild 2: In Fahrtrichtung Dalkestraße: Der Sicherheitstrennstreifen fehlt.
Bild 3: Die Geh- und Radwege erreichen nicht die erforderlichen Mindestmaße.
Bild 4: Der Sicherheitstrennstreifen fehlt ...
Bild 5: ... und der Gehweg ist zu schmal.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.