Gütersloh, Neuenkirchener Straße VI: Die neuen Geh- und Radwege entsprechen nicht den Richtlinien

Im Zuge der 2012 durchgeführten Straßenerneuerung wurden an der Neuenkirchener Straße zwischen den Einmündungen Lindenstraße und Dalkestraße / Parkstraße neue Geh- und Radwege angelegt.

Die Geh- und Radwege entsprechen nicht den einschlägigen Richtlinien (z. B. ERA):

  • In den meisten Abschnitten fehlen die Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn
  • Für sehbehinderte und blinde Fußgänger ertastbare Begrenzungsstreifen zum Radweg fehlen
  • Die Regelbreite für Radwege (2,00 m) wird an keiner Stelle erreicht
  • Teilweise wird die Mindestbreite für Radwege (1,60 m) nicht erreicht (z. B. Bilder 1 + 3)
  • Die neben den Radwegen liegenden Gehwege erreichen größtenteils nicht die in den RASt (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) und den EFA (Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen) geforderte  Mindestbreite von 2,10 m - 2,30 m.
  • Die Oberflächenqualität der Radwege entspricht nicht die der begleitenden Fahrbahn

Die Auswahl der Führungsform des Radverkehrs und die bauliche Ausführung der Radverkehrsanlagen ist wichtig für Verkehrssicherheit und Fahrkomfort. In dem Bericht "Unfallrisiko und Regelakzeptanz von Fahrradfahrern" (Bundesanstalt für Straßenwesen, Heft V 184, 2009, Seite 3) heist es: "Die Beachtung der technischen Entwurfsempfehlungen hat maßgeblichen Einfluss auf eine niedrige Unfallbelastung."

Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen soll anhand der Flächenverfügbarkeit berücksichtigt werden, ob eine Führungsform bezüglich ihrer Breite sicher benutzbar ausgebildet werden kann. Dabei soll die Kombination von Mindestmaßen für den Radverkehr mit solchen für andere Nutzungen vermieden werden.

Für vom Land NRW geförderte Radverkehrsanlagen ist die Anwendung der ERA zwingend. Ist eine richtlinienkonforme Realisierung von baulich angelegten Radwegen nicht möglich, soll laut ERA eine andere Lösung gesucht werden. Für die Entwurfssituation "Örtliche Einfahrtsstraße" werden in Abschnitt 5.2.6 RASt06 (korrigierte Ausgabe Dezember 2008, Bild 30) zum Beispiel folgende Straßenquerschnitte empfohlen:

  • Straßenbreite = 13,00 m, 400-1000 Kfz/h: Beidseitige Gehwege (je 3,00 m), Fahrbahn (7,00 m) einschließlich Schutzstreifen für den Radverkehr (je 1,25 m)
  • Straßenbreite = 15,50 m, 800-1800 Kfz/h: Beidseitige Gehwege (je 3,00 m), einseitiger Parkstreifen (2.00 m), Fahrbahn (7,50 m) einschließlich Schutzstreifen für den Radverkehr (je 1,50 m)

Die neu angelegten Radwege sind nicht als benutzungspflichtig gekennzeichnet. Daher wurde die Priorität der Mangelmeldung auf "niedrig" eingestuft. Um Fußgänger nicht zu gefährden und um nicht hinter dem Parkstreifen (Bild 3) von abbiegenden Kfz übersehen zu werden, sollten insbesondere die zügig fahrenden Radfahrer hier gemäß Abs. 1 § 2 StVO die Fahrbahn benutzen.

Informationen

Status:
Gemeldet
Status vom:
28.07.2013
Gemeldet am:
28.07.2013
Priorität:
niedrig
Kategorie:
  • Breite
  • Radverkehrsführung
Bild 1: In Fahrtrichtung Lindenstraße ist der Radweg zunächst nur 1,00 m breit und der Gehweg nur 1,40 m breit. Zudem fehlt der Sicherheitstrennstreifen.

Bild 1: In Fahrtrichtung Lindenstraße ist der Radweg zunächst nur 1,00 m breit und der Gehweg nur 1,40 m breit. Zudem fehlt der Sicherheitstrennstreifen.


Bild 2: In Fahrtrichtung Dalkestraße: Der Sicherheitstrennstreifen fehlt.

Bild 2: In Fahrtrichtung Dalkestraße: Der Sicherheitstrennstreifen fehlt.


Bild 3: Die Geh- und Radwege erreichen nicht die erforderlichen Mindestmaße.

Bild 3: Die Geh- und Radwege erreichen nicht die erforderlichen Mindestmaße.


Bild 4: Der Sicherheitstrennstreifen fehlt ...

Bild 4: Der Sicherheitstrennstreifen fehlt ...


Bild 5: ... und der Gehweg ist zu schmal.

Bild 5: ... und der Gehweg ist zu schmal.




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