Gütersloh, Kreuzung Avenwedder Straße / Paderborner Straße / Windelsbleicher Straße / Brackweder Straße: Mangelhafte Radverkehrsführung

An der Hauptkreuzung im Zentrum von Friedrichsdorf (Kreuzung Avenwedder Straße / Paderborner Straße / Windelsbleicher Straße / Brackweder Straße) ist die Radverkehrsführung mangelhaft.

Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (ERA) soll „die Führung des Radverkehrs in Knotenpunkten [...] für alle Verkehrsteilnehmer begreifbar sein.“ Zudem sollen Knotenpunkte „zügig und sicher befahrbar sein (Vermeidung enger Radien, hoher Borde, abrupte Verschwenkungen) und die Verkehrsräume freigehalten werden.“

In dem o.g. Knotenpunkt werden diese Anforderungen nicht erfüllt. Die Führung des Radverkehrs ist mangelhaft und für die Verkehrsteilnehmer unverständlich:

  • An der Avenwedder Straße gibt es einen rot gepflasterten, nicht benutzungspflichtigen Radweg. Dieser endet ohne Vorwarnung an der Kreuzung (Bilder 1 + 2). Es sind keine Kennzeichnungen vorhanden, wodurch die Verkehrsteilnehmer erkennen könnten, wie die Radfahrer weiterfahren sollen. Die einzige legale Möglichkeit, ohne das Fahrrad schieben zu müssen, ist das Wechseln auf die Fahrbahn. Die Gehwege und die linksseitige Furt über die Avenwedder Straße sind offensichtlich nicht für den Radverkehr freigegeben. Jedenfalls können Radfahrer hier nicht erkennen, dass der linksseitige Gehweg entlang des Straßenzuges Paderborner Straße / Brackweder Straße mittels Zeichen 240 StVO ab der Einmündung Lortzingstraße entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung freigegeben ist. Allerdings wird dieses Verkehrszeichen vermutlich entfernt werden müssen (siehe die erste Mangelmeldung zur Paderborner Straße).
    Um eine richtlinienkonforme und für die Verkehrsteilnehmer begreifbare Radverkehrsführung zu erreichen, sollte der Hochbord-Radweg in einem ausreichenden Abstand vor der Kreuzung auf das Fahrbahnniveau abgesenkt werden und es sollten entsprechende Kennzeichnungen angebracht werden. Um das Einordnen zum Linksabbiegen zu erleichtern, könnte ergänzend ein "Aufgeweiterter Radaufstellstreifen" gemäß ERA 2010 - Kapitel 4.4.2 angelegt werden. Siehe Beispiele auf den Seiten 63 / 64 in dem Dokument „Standards für die Radverkehrsplanung - Empfehlungen des Rhein-Erft-Kreises
  • Die an den Knotenpunktarmen Paderborner Straße, Windelsbleicher Straße und Brackweder Straße verlaufenden Gehwege sind einige Meter vor der Kreuzung rot gepflastert (Bild 3). Die rote Pflasterung verleitet Radfahrer, oft schon vorher in dem noch grau gepflasterten Abschnitt, auf die Gehwege aufzufahren um die Kreuzung zu passieren. Mit Ausnahme des Knotenpunktarms Avenwedder Straße endet die rote Pflasterung wenige Meter hinter der Kreuzung (Bild 4). Da es auch hier keine Markierungen oder Hinweise gibt, wie man weiterfaheren soll, fahren die meisten Radfahrer verbotswidrig auf dem Gehweg weiter.
    Radfahrer sollten jedoch nicht dazu verleitet werden, vor der Kreuzung auf den angeblichen Radweg aufzufahren, um sich nach der Kreuzung auf einem Gehweg wiederzufinden. Daher sollten diese kurzen, nicht in einer nennenswerten Länge weitergeführten rot gepflasterten Flächen in geeigneter Weise als reine Gehwege gekennzeichnet werden. Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen auch weiterhin die Gehwege benutzen (§ 2 Satz 5 StVO).

Informationen

Status:
Gemeldet
Status vom:
09.01.2012
Gemeldet am:
09.01.2012
Gemeldet von:
Heinz Felderhoff, Meinolf Körkemeier
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Baulicher Zustand
  • Hindernis










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