Gütersloh, Jahnstraße: Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße zulassen

Die Jahnstraße befindet sich in einer Tempo-30-Zone und ist zwischen den Kreuzungen mit der Yorckstraße und der Kahlertstraße eine Einbahnstraße.

Das mittels Verkehrszeichen angeordnete Verkehrsverbot ist an § 45 StVO zu messen. Die entsprechenden Vorraussetzungen, um auch Radverkehr in einer Richtung zu verbieten, werden hier nicht erfüllt. Siehe dazu einen Artikel des ADFC-Hamburg: Einbahnstraßen sind freizugeben.

Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, kann laut der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden.

Da hier die entsprechenden Vorraussetzungen gemäß der VwV-StVO (zu Zeichen 220, Nr. IV.) erfüllt werden, sollte Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden.

Dazu sind unter den Verkehrszeichen 220, 267 und, soweit vorhanden, 209 - 214 die entsprechenden Zusatzzeichen anzubringen.

Im September 2013 wurde die Fahrbahn der Einbahnstraße in der Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben (Bild 3). Zudem wurden an den Verkehrszeichen "Einbahnstraße" und "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" entsprechende Zusatzzeichen angebracht.

Die Verkehrszeichen 267 StVO auf den beiden Fahrbahnseiten widersprechen sich. Daher sollte unter dem linken Zeichen 267 ebenfalls ein Zusatzzeichen 1022-10 angebracht werden.

Informationen

Status:
In Bearbeitung
Status vom:
06.09.2013
Gemeldet am:
28.07.2013
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Einbahnstraße
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