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20.08.2019
29.10.2012
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- Hindernis
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Die Hecke wurde zwischenzeitlich nur unzureichend geschnitten. Der Geh-/ Radweg wird weiterhin erheblich eingeengt. Der Grundstückseigentümer sollte aufgefordert werden, die Hecke soweit zurückzuschneiden, dass sie nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt.
Bild 1 vom Juli 2012: Der in beiden Fahrtrichtungen befahrbare Geh- und Radweg ist durch Pflanzenbewuchs stark eingeengt
Bild 2 vom August 2012: Die Hecke wurde zwischenzeitlich geschnitten. Leider wird der Geh-/ Radweg weiterhin um ca. 50 cm eingeengt.
Bild 3 vom Juni 2013: Der für Radfahrer in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtige Geh-/ Radweg wird weiterhin durch Pflanzenbewuchs erheblich eingeengt.
Bild 4 vom August 2015
Bild 5 vom 20.08.2019: Der für Radfahrer in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtige Geh-/ Radweg wird weiterhin durch Pflanzenbewuchs erheblich eingeengt.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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