Gütersloh, Herzebrocker Straße IV: Benutzungspflichtiger Geh- und Radweg durch Pflanzenbewuchs stark eingeengt.

Der in beiden Fahrtrichtungen mit Zeichen 240 StVO beschilderte Geh- und Radweg wird zwischen den Einmündungen Melanchthonstraße und Thomas-Morus-Straße durch Pflanzenbewuchs eingeengt.

Die Hecke wurde zwischenzeitlich nur unzureichend geschnitten. Der Geh-/ Radweg wird weiterhin erheblich eingeengt. Der Grundstückseigentümer sollte aufgefordert werden, die Hecke soweit zurückzuschneiden, dass sie nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt.

Informationen

Status:
Keine Reaktion
Status vom:
20.08.2019
Gemeldet am:
29.10.2012
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Hindernis
Bild 1 vom Juli 2012: Der in beiden Fahrtrichtungen befahrbare Geh- und Radweg ist durch Pflanzenbewuchs stark eingeengt

Bild 1 vom Juli 2012: Der in beiden Fahrtrichtungen befahrbare Geh- und Radweg ist durch Pflanzenbewuchs stark eingeengt


Bild 2 vom August 2012: Die Hecke wurde zwischenzeitlich geschnitten. Leider wird der Geh-/ Radweg weiterhin um ca. 50 cm eingeengt.

Bild 2 vom August 2012: Die Hecke wurde zwischenzeitlich geschnitten. Leider wird der Geh-/ Radweg weiterhin um ca. 50 cm eingeengt.


Bild 3 vom Juni 2013: Der für Radfahrer in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtige Geh-/ Radweg wird weiterhin durch Pflanzenbewuchs erheblich eingeengt.

Bild 3 vom Juni 2013: Der für Radfahrer in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtige Geh-/ Radweg wird weiterhin durch Pflanzenbewuchs erheblich eingeengt.


Bild 4 vom August 2015

Bild 4 vom August 2015


Bild 5 vom 20.08.2019: Der für Radfahrer in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtige Geh-/ Radweg wird weiterhin durch Pflanzenbewuchs erheblich eingeengt.

Bild 5 vom 20.08.2019: Der für Radfahrer in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtige Geh-/ Radweg wird weiterhin durch Pflanzenbewuchs erheblich eingeengt.




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