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03.02.2012
03.02.2012
Heinz Felderhoff
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- Verkehrszeichen
- Radverkehrsführung
- Gefahrenstelle
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Die andere Farbgebung der sonst gleichen Pflastersteine hinter der Einfahrt fällt kaum auf. An dieser Stelle beginnt auf der anderen Straßenseite die mittels Zeichen 240 StVO angeordnete Benutzungspflicht des linken Rad- Gehweges an der Isselhorster Straße (Bilder 3, 6, 8,). (*)
Da ortsunkundige Radfahrer das Radwegende nicht rechtzeitig erkennen können, fahren sie an der Querungshilfe (Fußgängerüberweg, Bild 3) vorbei und finden sich 25 m weiter plötzlich auf dem Gehweg wieder. Auch hier erkennen die Radfahrer das Radwegende nicht, da sie üblicherweise nicht permanent die Farbe der Radwegoberfläche analysieren. An der unübersichtlichsten Stelle dieses Abschnittes müssen die Radfahrer die Fahrbahn überqueren.Radfahrer sollten frühzeitig auf das Radwegende hingewiesen werden. Dazu könnte z.B. ein Vorwegweiser, wie wir ihn in Rheda-Wiedenbrück gesehen haben, vor der Einmündung Denkmalsweg aufgestellt werden (Bild 1). Zur Verdeutlichung könnten vor der Querungshilfe (Bild 3) Richtungspfeile auf den Radweg markiert werden.
Radfahrer können dann abhängig von der Verkehrslage schon vor der Bushaltestelle auf die Fahrbahn wechseln und sich entsprechend einordnen oder die Querungshilfe benutzen. Der linke Radweg sollte schon an der Querungshilfe vor der Einmündung Isselhorster Straße mittels Zeichen 1022-10 StVO (Radfahrer frei) freigegeben werden (Bild 8).
(*) Im August 2012 wurden die Benutzungspflichten an der Isselhorster Straße aufgehoben und zur linksseitigen Freigabe Zeichen 1022-10 (Radfahrer frei) aufgestellt.
Bild 1: Schon hier sollte auf das Radwegende hingewiesen werden
Bild 2: Für Fahrer von hohen Lkw gibt es einen Vorwegweiser
Bild 3: Ortsunkundige Radfahrer fahren weiter auf dem Radweg
Bild 4: Hinter der Einmündung beginnt die Benutzungspflicht des linken Radweges
Bild 5: Der Radweg endet unerwartet an der Einfahrt zum Bahnhof
Bild 6: Ortsunkundige fahren auf dem Gehweg weiter durch die Kurve an dem linksseitigen Z 240 vorbei ...
Bild 7: ... und stehen vor dem Ende des Gehweges
Bild 8: Der linke Radweg sollte schon vor der Einmündung freigegeben werden
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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