Gütersloh, Eickhoffstraße II: Einbahnstraße in beiden Richtungen für Radverkehr öffnen

Die Eickhoffstraße war bisher für den Radverkehr in beiden Richtungen befahrbar.

Im Mai 2012 wurden die Radwegbenutzungspflichten weitgehend aufgehoben. Ab dem Knotenpunkt mit der Strengerstraße wurde die Fahrbahn in Fahrtrichtung Kökerstraße entgegen der Einbahnstraßenregelung für den Radverkehr freigegeben.

Im Juli 2012 wurde eine längerfristige Großbaustelle eingerichtet und der an der westlichen Straßenseite verlaufende Geh-/ Radweg in einem Abschnitt gesperrt. Gleichzeitig wurde das Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) enfernt und somit die Freigabe entgegen der Einbahnstraßenregelung aufgehoben.

Die Einbahnstraßenregelung wird von den Radfahrern nicht akzeptiert. Die Fahrbahn befindet sich in einer Tempo 30-Zone und ist ca. 4,00 Meter breit. Laut der entsprechenden Regelwerke wäre hier eine Öffnung möglich.

Die Eickhoffstraße sollte für den Radverkehr wieder entgegen der Einbahnstraßenregelung geöffnet werden.

Oktober 2014: Die Bauarbeiten sind beendet und die Einbahnstraße wurde wieder in Gegenrichtung freigegeben.

Informationen

Status:
Erledigt
Status vom:
19.10.2014
Gemeldet am:
29.10.2012
Gemeldet von:
Meinolf Körkemeier
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Einbahnstraße
Bild 1: Die Breite der Fahrbahn reicht aus, um sie für Radfahrer entgegen der Einbahnstraße zu öffnen.

Bild 1: Die Breite der Fahrbahn reicht aus, um sie für Radfahrer entgegen der Einbahnstraße zu öffnen.


Bild 2: Die Einbahnstraßenregelung wird von den Radfahrern nicht akzeptiert.

Bild 2: Die Einbahnstraßenregelung wird von den Radfahrern nicht akzeptiert.




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