Gütersloh, Daltropstraße: Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße zulassen

Die Daltropstraße befindet sich in einer Tempo-30-Zone und ist abschnittweise eine Einbahnstraße.

Das mittels Verkehrszeichen angeordnete Verkehrsverbot ist an § 45 StVO zu messen. Die entsprechenden Vorraussetzungen, um auch Radverkehr in einer Richtung zu verbieten, werden hier nicht erfüllt. Siehe dazu einen Artikel des ADFC-Hamburg: Einbahnstraßen sind freizugeben.

Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, kann laut der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden.

Da hier die entsprechenden Vorraussetzungen gemäß der VwV-StVO (zu Zeichen 220, Nr. IV.) erfüllt werden, sollte Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden.

Dazu sind unter den Verkehrszeichen 220, 267 und, soweit vorhanden, 209 - 214 die entsprechenden Zusatzzeichen anzubringen. Zudem sollte der Grundstücksbesitzer aufgefordert werden, den in den Straßenraum hineinragenden Pflanzenbewuchs zurückzuschneiden (Bild 4).

Informationen

Status:
Gemeldet
Status vom:
28.07.2013
Gemeldet am:
28.07.2013
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Einbahnstraße
Bild 1: In Richtung Münsterstraße

Bild 1: In Richtung Münsterstraße


Bild 2: In Richtung Meinbergstraße

Bild 2: In Richtung Meinbergstraße


Bild 3: Aus Richtung Münsterstraße

Bild 3: Aus Richtung Münsterstraße


Bild 4: Pflanzenbewuchs ragt in den Straßenraum

Bild 4: Pflanzenbewuchs ragt in den Straßenraum




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