Gütersloh, Carl-Miele-Str.: Bürgersteigradweg schlechte Qualität

Bei der Carl-Miele-Straße in Höhe von Zweirad Oeffelke gibt es einen Bürgersteigradweg mit sehr schlechter Oberfläche.

Die Oberfläche des kombinierten Rad- Gehweges ist so schlecht, dass die Benutzung für Radfahrer, die z.B. täglich zügig zur Arbeit fahren wollen, nicht zumutbar ist. Fast alle diese Radfahrer benutzen notgedrungenden gesetzeswidrig den qualitativ wesentlich besseren linken Rad-Gehweg.

Da hier die gesetzlichen Vorraussetungen, z.B. § 45 Abs. 9 Satz 2 Straßenverkehrsordnung und Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 2 / Rand-Nr. 9 für die Anordnung einer Benutzungspflicht für den Radverkehr wohl nicht gegeben sind, sollte die Benutzungspflicht aufgehoben werden. Die Radfahrer könnten dann wahlweise legal die Fahrbahn benutzen, was außerdem mit wesentlich weniger Gefahren verbunden ist, wie das befahren des linken Rad-Gehweges.

Bis zur Einmündung Knappweg ist der Radweg auch entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung freigegeben (Bild 4).

Die Benutzungspflicht wurde im Mai 2012 aufgehoben. Die Oberflächenschäden können damit legal auf der Fahrbahn umfahren werden. Die Mangelmeldung wurde daher auf niedrige Priorität heruntergestuft. Im Juni 2012 wurden die Seitenanlagen mit Radwegpiktogrammen markiert, womit die Stadt die Seitenanlage für den Radverkehr offiziell freigeben hat (Bild 5). Die Breite des Gehweges ist mit ca. 1,60 m zu gering, um darauf Radverkehr zuzulassen.

Im September 2012 wurde die Pfeilmarkierung entfernt (Bild 7).

Informationen

Status:
Erledigt
Status vom:
03.10.2012
Gemeldet am:
15.09.2011
Gemeldet von:
Thorsten Beermann, Meinolf Körkemeier
Priorität:
niedrig
Kategorie:
  • Baulicher Zustand
  • Benutzungspflicht
Zuständigkeit: Stadt Gütersloh
Bild 1: Der sehr schlechte Bürgersteigradweg in Höhe von Zweirad Oeffelke

Bild 1: Der sehr schlechte Bürgersteigradweg in Höhe von Zweirad Oeffelke


Bild 2

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Bild 3

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Bild 4

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Bild 5: Die Seitenanlage wurde im Juni für den Radverkehr mittels eine Markierung zweifelsfrei freigeben

Bild 5: Die Seitenanlage wurde im Juni für den Radverkehr mittels eine Markierung zweifelsfrei freigeben


Bild 6: Die Pfeilmarkierungen in beide Richtungen könnte Radfahrer dazu veranlassen, den Radweg entgegen der Fahrtrichtung zu benutzen. Der Pfeil entgegen der Fahrtrichtung sollte entfernt werden.

Bild 6: Die Pfeilmarkierungen in beide Richtungen könnte Radfahrer dazu veranlassen, den Radweg entgegen der Fahrtrichtung zu benutzen. Der Pfeil entgegen der Fahrtrichtung sollte entfernt werden.


Bild 7: Der in die falsche Richtung weisende Pfeil wurde entfernt.

Bild 7: Der in die falsche Richtung weisende Pfeil wurde entfernt.




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