Erledigt
01.12.2013
27.11.2011
Günter Osthus
niedrig
- Benutzungspflicht
- Baulicher Zustand
Kreisverband Gütersloh e. V.
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Radfahrer, die von der Fahrbahn der Lindenstraße in die Carl-Bertelsmann-Straße abbiegen und im weiteren Verlauf links in den Langen Weg abbiegen wollen, müssen für 100 - 150 m auf den schlechten Radweg wechseln. Abhängig von der Belegung der zwischen Fahrbahn und Radweg vorhandenen Parkstände und der Verkehrsdichte ist es oft nicht möglich, den Hochbord-Radweg an einer geeigneten Stelle zu verlassen, um sich frühzeitig auf die Linksabbiegerspur einzuordnen (Bilder 3 + 4).
Die vom Verordnungsgeber (StVO) gestellten hohen Anforderungen an die Anordnung von Radwege-Benutzungspflichten werden hier ebenso wenig erfüllt, wie auf der anderen Straßenseite, wo die dort vorhandenen Radverkehrsanlagen nicht als benutzungspflichtig beschildert sind.
Daher muss das Zeichen 241 entfernt und die Benutzungspflicht aufgehoben werden.
Die Benutzungspflicht wurde im Dezember 2011 aufgehoben. Die Mangelmeldung ist damit hinsichtlich der Benutzungspflicht erledigt. Die Priorität der Mangelmeldung wurde auf niedrig heruntergestuft, da die Oberflächenmängel nun legal umfahren werden können.
Im Sommer 2013 wurde die Straße einschließlich der Geh- und Radwege erneuert (Bild 5). Die Mangelmeldung ist damit erledigt.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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