Erledigt
28.07.2012
15.09.2011
Gitta Frantz, Kai-Uwe Deißler, Meinolf Körkemeier
hoch
- Baulicher Zustand
- Benutzungspflicht
- Breite
- Verkehrszeichen
Kreisverband Gütersloh e. V.
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Bis auf einen ca. 200 m kurzen Abschnitt auf der westlichen Seite zwischen Alte Verler Straße und der Dalkebrücke sind die Gehwege zwischen 1,50 und 1,80 Meter schmal.
Gemäß der einschlägigen Vorgaben sind Wege in den Seitenbereichen von Straßen in erster Linie als Gehwege für Fußgänger vorzusehen. Die Zulassung für Radverkehr ist nur zulässig, wenn gemeinsame Geh- und Radwege innerorts mind. 2,50 Meter breit sind.
Dies ist jedoch nur in wenigen Teilabschnitten erfüllt. Die Gehwege sind zudem durch zahlreiche Wurzelaufbrüche und starke Verschwenkungen gekennzeichnet.
Vor einigen Jahren, nachdem der Stadtring Sundern fertiggestellt war, wurde die Anbindung zur Neuenkirchener Str. mit einer Fahrradschleuse für den Kraftfahrzeugverkehr geschlossen. Seitdem ist die Buschstraße zwischen Auf der Haar und Neuenkirchener Straße für den Kraftfahrzeug-Durchgangsverkehr in beiden Richtungen durch Zeichen 260 mit Zusatzzeichen Z 1020-30 gesperrt. (siehe viertes Bild).
Zahlreiche Abschnitte an der Buschstraße sind benutzungspflichtig, andere dagegen nicht. Laut Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) dürfen Benutzungspflichtige Radwege „nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Innerorts kann dies insbesondere für Vorfahrtstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr gelten.“
Diese Voraussetzungen sind an der gesamten Buschstraße eindeutig nicht gegeben. Die Radwegbenutzungspflichten der Sonderwege im Straßenseitenbereich der Buschstraße müssen daher aufgehoben werden. Stattdessen sind sie als reine Fußwege mit Zeichen 239 (Fußweg) ohne Radverkehrsfreigabe zu beschildern, da aufgrund der baulichen Gestaltung der teilweise asphaltierten Sonderwege die Zweckbestimmung als Gehwege nicht eindeutig erkennbar ist.
Hinweis: Diese Mangelmeldung aus dem März 2011 wurde im Januar 2012 aktualisiert.
Die Verkehrszeichen 240 und 241 wurden im Juli 2012 entfernt, die Benutzungspflichten sind damit aufgehoben. Die Nebenanlagen sind bezüglich Oberflächenqualität, Breite und Linienführung für die gemeinsame Nutzung von Fußgängern und Radfahrern ungeeignet. Daher sollten Radfahrer hier die Fahrbahn benutzen.
Bild 1: Teilweise sind sogar linksseitig Benutzungspflichten angeordnet.
Bild 2: Oberflächenmängel
Bild 3: Wurzelaufbrüche gibt es auf der gesamten Länge der Buschstraße
Bild 4
Bild 5:Der Sonderweg im Straßenseitenbereich ist gerade breit genug für Fußgänger
Bild 6
Bild 7: In diesem Abschnitt ist der mit Zeichen 240 beschilderte (Rad-) Gehweg nur 1,50 m schmal und stark verschwenkt
Bild 8: Die Oberfläche ist wesentlich schlechter als die der kürzlich erneuerten Fahrbahn
Bild 9: Stark verschwenkt und die Oberfläche der Fahrbahn ist wesentlich besser
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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