Gütersloh, Bruder-Konrad-Straße III: Gemeinsamer Fuß- und Radweg zu schmal, mangelhafte Oberfläche und benutzungspflichtig

An der Bruder-Konrad-Straße gibt es auf der nördlichen Straßenseite einen benutzungspflichtigen Fuß- und Radweg der ab der Einmündung Piusstraße in Fahrtrichtung Verler Straße auch entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung für den Radverkehr freigegeben ist (Bilder 1 + 4).

In dem innerorts verlaufenden Abschnitt zwischen der Kreuzung mit der Verler Straße und der Einmündung Kettelerstraße ist der Fuß- und Radweg nur 1,60 - 1,70 m breit. Zudem wird die Breite durch Pflanzenbewuchs noch weiter eingeschränkt (Bilder 2 + 3). Laut der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sollen gemeinsame Fuß- und Radwege innerorts mindestens 2,50 m breit sein.

Der Oberflächenbelag besteht teilweise aus Gehwegplatten. Die Oberfläche ist in dem Bereich sehr uneben.

Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (ERA) soll die Oberflächenqualität von Radverkehrsanlagen mindestens die gleiche Qualität haben, wie sie für Fahrbahnen üblich ist. Das ist hier nicht der Fall.

Da dieser an sich schon zu schmale und als benutzungspflichtig beschilderte Fuß- und Radweg zeitweise von vielen Fußgängern und Radfahrern in beiden Richtungen benutzt wird, kommen hier folgende Maßnahmen in Betracht:

  • Ein neuer, getrennter Fuß- und Radweg, gemäß der einschlägigen Richtlinien mindestens 3,30 m breit und ausgestattet mit einer maschinengefertigten Asphaltdecke für den Radverkehr.
  • Oder ein neuer, gemeinsamer Fuß- und Radweg, gemäß der einschlägigen Richtlinien mindestens 2,50 m breit und ausgestattet mit einer maschinengefertigten Asphaltdecke.
  • Alternativ könnten die vorhandenen Wege im Seitenbereich der Straße baulich so belassen werden und als reine Gehwege gekennzeichnet werden. Der Radverkehr würde dann auf der Fahrbahn geführt. Um die Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmern zu fördern, sollten sogenannte Schutzstreifen aufmarkiert werden. Allerdings ist die Fahrbahn nur 6,50 m breit, beidseitige Schutzstreifen sind daher nach den Richtlinien nicht möglich. Es würde sich an dieser Stelle das Abmarkieren von alternierenden Schutzstreifen anbieten. Hierzu wird derzeit in Leonberg ein Modellversuch durchgeführt. Die Schutzstreifen sollten mindestens 1,50 m breit markiert werden.

Darüber hinaus müssen die Benutzungspflichten kurzfristig aufgehoben werden. Abgesehen von den in einigen Mangelmeldungen des ADFC hinreichend zitierten gesetzlichen Vorraussetzungen dürfen laut Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO / Zu § 2 / Rand- Nr. 9) benutzungspflichtige Radwege nur angeordnet werden, „wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen.“ Das ist im betroffenen Abschnitt der Bruder-Konrad-Straße ebenso wie auf dem südlich verlaufenden Radweg nicht der Fall.

Im August 2012 wurden die Zeichen 240 StVO entfernt und damit die Benutzungspflicht aufgehoben. Die linksseitige Freigabe ab der Einmündung Piusstraße wurde aufgehoben. Im Bereich des Bahnübergangs wurde die Nebenanlage erneuert und mittels einem Piktogramm "Radfahrer" für den Radverkehr freigegeben (Bilder 6 + 7).

Im weiteren Verlauf ist die Nebenanlage weiterhin zu schmal für den gemeinsamen Fußgänger- und Radverkehr. Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) ist bei einer Breite unter 2,50 m die gemeinsame Führung von Fußgänger- und Radverkehr auszuschließen.

Zudem ist die Oberfläche im weiteren Verlauf in Fahrtrichtung Neuenkirchener Straße sehr schlecht.

Im Juli 2013 wurde auf dem Gehweg ein Piktogramm "Radfahrer" markiert (Bild 8). Der schmale Weg wird durch Pflanzenbewuchs erheblich eingeengt (Bild 9). Zudem ist kein Sicherheitstrennstreifen vorhanden. Verkehrssicheres Radfahren ist hier nicht möglich.

September 2013: Die Pflanzen wurden zurückgeschnitten. Dabei wurde kein Abstand zu dem Weg geschaffen (Bild 10). Daher werden die Pflanzen wieder in den Weg hineinwachsen.

Mai 2020: Im Rahmen der Umgestaltung der Kreuzung Verler Straße / Bruder-Konrad-Straße wurden die Anpflanzungen entlang des Eckgrundstückes (Bilder 1, 2, 8, 9, 10) entfernt und der Gehweg in diesem Abschnitt auf ca. 2,80 m verbreitert.

Informationen

Status:
In Bearbeitung
Status vom:
12.09.2013
Gemeldet am:
09.01.2012
Gemeldet von:
Nicole und Peter Lütkebohle, Meinolf Körkemeier
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Baulicher Zustand
  • Benutzungspflicht
  • Breite
Bild 1: Das Zeichen 240 wurde im August 2012 entfernt (Bild 5).

Bild 1: Das Zeichen 240 wurde im August 2012 entfernt (Bild 5).


Bild 2: In diesem Abschnitt wurde die Nebenanlage erneuert und verbreitert (Bilder 6 + 7).

Bild 2: In diesem Abschnitt wurde die Nebenanlage erneuert und verbreitert (Bilder 6 + 7).


Bild 3

Bild 3


Bild 4: Das linksseitige Zeichen 240 wurde ersatzlos entfernt.

Bild 4: Das linksseitige Zeichen 240 wurde ersatzlos entfernt.


Bild 5: Ab der Verler Straße handelt es sich nun um einen reinen Gehweg

Bild 5: Ab der Verler Straße handelt es sich nun um einen reinen Gehweg


Bild 6: Im Bereich des Bahnübergangs wurde die Nebenanlage erneuert ...

Bild 6: Im Bereich des Bahnübergangs wurde die Nebenanlage erneuert ...


Bild 7:  ... und mittels einem Piktogramm "Radfahrer" für den Radverkehr freigegeben.

Bild 7: ... und mittels einem Piktogramm "Radfahrer" für den Radverkehr freigegeben.


Bild 8: Auf dem Gehweg wurde ein Piktogramm "Radfahrer" markiert.

Bild 8: Auf dem Gehweg wurde ein Piktogramm "Radfahrer" markiert.


Bild 9: Der schmale Weg wird durch Pflanzenbewuchs erheblich eingeengt.

Bild 9: Der schmale Weg wird durch Pflanzenbewuchs erheblich eingeengt.


Bild 10: Die Pflanzen wurden zurückgeschnitten.

Bild 10: Die Pflanzen wurden zurückgeschnitten.




© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.