In Bearbeitung
12.09.2013
09.01.2012
Nicole und Peter Lütkebohle, Meinolf Körkemeier
normal
- Baulicher Zustand
- Benutzungspflicht
- Breite
Kreisverband Gütersloh e. V.
Kreisverband Gütersloh e. V.
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In dem innerorts verlaufenden Abschnitt zwischen der Kreuzung mit der Verler Straße und der Einmündung Kettelerstraße ist der Fuß- und Radweg nur 1,60 - 1,70 m breit. Zudem wird die Breite durch Pflanzenbewuchs noch weiter eingeschränkt (Bilder 2 + 3). Laut der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sollen gemeinsame Fuß- und Radwege innerorts mindestens 2,50 m breit sein.
Der Oberflächenbelag besteht teilweise aus Gehwegplatten. Die Oberfläche ist in dem Bereich sehr uneben.
Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (ERA) soll die Oberflächenqualität von Radverkehrsanlagen mindestens die gleiche Qualität haben, wie sie für Fahrbahnen üblich ist. Das ist hier nicht der Fall.
Da dieser an sich schon zu schmale und als benutzungspflichtig beschilderte Fuß- und Radweg zeitweise von vielen Fußgängern und Radfahrern in beiden Richtungen benutzt wird, kommen hier folgende Maßnahmen in Betracht:
Darüber hinaus müssen die Benutzungspflichten kurzfristig aufgehoben werden. Abgesehen von den in einigen Mangelmeldungen des ADFC hinreichend zitierten gesetzlichen Vorraussetzungen dürfen laut Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO / Zu § 2 / Rand- Nr. 9) benutzungspflichtige Radwege nur angeordnet werden, „wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen.“ Das ist im betroffenen Abschnitt der Bruder-Konrad-Straße ebenso wie auf dem südlich verlaufenden Radweg nicht der Fall.
Im August 2012 wurden die Zeichen 240 StVO entfernt und damit die Benutzungspflicht aufgehoben. Die linksseitige Freigabe ab der Einmündung Piusstraße wurde aufgehoben. Im Bereich des Bahnübergangs wurde die Nebenanlage erneuert und mittels einem Piktogramm "Radfahrer" für den Radverkehr freigegeben (Bilder 6 + 7).
Im weiteren Verlauf ist die Nebenanlage weiterhin zu schmal für den gemeinsamen Fußgänger- und Radverkehr. Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) ist bei einer Breite unter 2,50 m die gemeinsame Führung von Fußgänger- und Radverkehr auszuschließen.
Zudem ist die Oberfläche im weiteren Verlauf in Fahrtrichtung Neuenkirchener Straße sehr schlecht.
Im Juli 2013 wurde auf dem Gehweg ein Piktogramm "Radfahrer" markiert (Bild 8). Der schmale Weg wird durch Pflanzenbewuchs erheblich eingeengt (Bild 9). Zudem ist kein Sicherheitstrennstreifen vorhanden. Verkehrssicheres Radfahren ist hier nicht möglich.
September 2013: Die Pflanzen wurden zurückgeschnitten. Dabei wurde kein Abstand zu dem Weg geschaffen (Bild 10). Daher werden die Pflanzen wieder in den Weg hineinwachsen.
Mai 2020: Im Rahmen der Umgestaltung der Kreuzung Verler Straße / Bruder-Konrad-Straße wurden die Anpflanzungen entlang des Eckgrundstückes (Bilder 1, 2, 8, 9, 10) entfernt und der Gehweg in diesem Abschnitt auf ca. 2,80 m verbreitert.
Bild 1: Das Zeichen 240 wurde im August 2012 entfernt (Bild 5).
Bild 2: In diesem Abschnitt wurde die Nebenanlage erneuert und verbreitert (Bilder 6 + 7).
Bild 3
Bild 4: Das linksseitige Zeichen 240 wurde ersatzlos entfernt.
Bild 5: Ab der Verler Straße handelt es sich nun um einen reinen Gehweg
Bild 6: Im Bereich des Bahnübergangs wurde die Nebenanlage erneuert ...
Bild 7: ... und mittels einem Piktogramm "Radfahrer" für den Radverkehr freigegeben.
Bild 8: Auf dem Gehweg wurde ein Piktogramm "Radfahrer" markiert.
Bild 9: Der schmale Weg wird durch Pflanzenbewuchs erheblich eingeengt.
Bild 10: Die Pflanzen wurden zurückgeschnitten.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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