Erledigt
21.10.2017
15.09.2011
Meinolf Körkemeier
normal
- Hindernis
- Gefahrenstelle
- Benutzungspflicht
Kreisverband Gütersloh e. V.
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Am Brockweg (Vorfahrtstraße) gibt es einen an der Einmündung Linteler Str. beginnenden, in Fahrtrichtung Gütersloh rechts gelegenen und beidseitig benutzungspflichtigen kombinierten Rad- und Gehweg. Autofahrer, die aus der Linteler Straße in den Brockweg einbiegen bzw. diesen überqueren möchten, können an der Haltelinie nur wenige Meter in den Brockweg einsehen. Dies ist sehr gefährlich, da sich Radfahrer an dieser Stelle bedingt durch die Abfahrt von der Autobahnbrücke mit einer relativ hohen Geschwindigkeit der Kreuzung nähern. Um weiter in den Brockweg einsehen zu können, müssen sich Autofahrer in den Bereich der Radwegefurt stellen.
Hier sollte geprüft werden, ob der Eigentümer des Eckgrundstücks das Sichtdreieck durch Zurückschneiden seiner Anpflanzungen vergrößern muss.
Zudem könnte man die Einfahrt auf den Radweg einige Meter weiter hinter die Einmündung verlegen. Ca. 60 Meter hinter der Einmündung befindet sich eine asphaltierte Feldzufahrt (Bild 8). Evtl. könnte man diese dafür nutzen. Sie müsste dann aber so optimiert werden, dass die Radfahrer in einem flachen Winkel dort einbiegen können.
Für Radfahrer ist momentan aus Richtung Lintel kommend die Einfahrt auf den benutzungspflichtigen Radweg gefährlich, da diese mit relativ hoher Geschwindigkeit von der Brückenabfahrt kommen, die Radfahrerfuhrt oft von Autos blockiert wird und zudem die Zufahrt auf den Radweg nur über eine relativ starke Verschwenkung möglich ist.
Aufgrund der bestehenden Benutzungspflicht werden Radfahrer an dieser gefählichen Stelle auf den Radweg gewzungen. Das wesentlich gefahrlosere Weiterfahren auf der Fahrbahn wäre demnach unzulässig. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) machen das Aufstellen von Verkehrszeichen, die den Radverkehr auf einen Sonderweg im Straßenseitenraum verweist, von strengen Anforderungen abhängig. So hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 18. November 2010 entschieden, dass eine Radwegebenutzungspflicht nur angeordnet werden darf, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht. Das Gericht hatte damit die seit 1997 gültige Rechtslage bestätigt, nach der Radfahrer im Regelfall auf die Fahrbahn gehören.
Die bestehende Benutzungspflicht sollte daher zusätzlich zu den anderen Maßnahmen aufgehoben werden.
Im Oktober 2011 wurde ein Sichtdreieck freigeschnitten, was Verkehrsteilnehmern nun den Einblick in den Brockweg erleichtert. Dennoch ist der Beginn des Radwegs an dieser Stelle verbesserungswürdig, da fast alle Kraftfahrzeuge beim Abbiegen noch immer die Zufahrt zum Radweg blockieren (Bild 6). Diese Meldung wurde im Januar 2012 überarbeitet.
Im März 2012 hat die Stadt Gütersloh den ADFC darüber informiert, den Mangel an den Kreis Gütersloh übergeben zu haben, der Baulastträger für den Brockweg ist. Der Einmündungsbereich wird im Zuge eines Lückenschluss des vorhandenen Radwegs über die Autobahn hinweg neu gestaltet.
Im Sommer 2012 wurde die Benutzungspflicht des Geh-/ Radwegs am Brockweg bis zur Autobahnbrücke für beide Fahrtrichtungen aufgehoben (Bild 8). In Fahrtrichtung stadtauswärts wurde linksseitig mittels Verkehrszeichen ZZ 1022-10 (Radfahrer frei) ein Benutzungsrecht eingeräumt.
2014 wurde die Autobahnbrücke erneuert und die Radweglücke geschlossen. Damit ist die Mangelmeldung erledigt (Bild 9).
Bild 1: An der Haltelinie kann der Autofahrer nicht in den Brockweg einsehen. Insbesondere die von links kommenden Radfahrer sind unsichtbar.
Bild 2
Bild 3: Um in den Brockweg einsehen zu können, blockieren fast alle Autofahrer die Radfahrerfurt
Bild 4: Im Oktober 2011 wurde ein Sichtdreieck freigeschnitten, was die Situation verbessert
Bild 5: Blick auf die Kreuzung aus Richtung Autobahn im Januar 2012
Bild 6: Auch nach Zurückschneiden der Bepflanzung blockieren Kraftfahrzeuge die Zufahrt zum Radweg
Bild 7: Die Radwegzufahrt sollte nach Möglichkeit erst hinter der Linteler Straße erfolgen. Diese Stelle wenige Meter weiter stadteinwärts würde sich nach einer Verlängerung des Übergangs anbieten.
Bild 8: Im Sommer 2012 wurde die Benutzungspflicht aufgehoben.
Bild 9: Die Radweglücke wurde geschlossen.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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